Auch im Mittelstand ist Compliance unverzichtbar

Auch im Mittelstand ist Compliance unverzichtbar

ID: 446649

Auch im Mittelstand ist Compliance unverzichtbar



(pressrelations) -
(Bonn, den 27. 06. 2011) Kaum wird etwas Traditionelles englisch benannt, ist die Verunsicherung groß: Compliance ist so ein Begriff, der vor allem im Mittelstand eher für Verwirrung als für Klarheit sorgt. "Dabei verpflichtet die Compliance den Unternehmer nur, dafür zu sorgen, dass sein Unternehmen und alle seine Mitarbeiter sich laufend an Recht und Gesetz halten", stellt Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Tödtmann von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn klar. "Compliance ist im Prinzip nichts anderes, als für Anstand und Sitte des ?ehrbaren Kaufmanns? einzutreten."

Das Problem: Für viele Unternehmer ist Compliance schwer fassbar. Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es nur im Bankensektor. Und der Deutsche Corporate Governance Kodex, der den Begriff Compliance definiert, gilt lediglich für börsennotierte Aktiengesellschaften ? zudem nur als freiwillige Selbstverpflichtung.

"Die klarste Ansage für den Mittelstand gibt es in § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes", betont Tödtmann. Danach kann mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. Euro belegt werden, wer als Betriebsinhaber vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtsmaßnahmen im Betrieb unterlässt, die bußgeld- oder strafbewehrte Zuwiderhandlungen verhindern. "Außerdem sind Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder nach dem GmbH- und dem Aktiengesetz verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden", stellt Tödtmann klar. "All das führt bei einer bestimmten Unternehmensgröße zu einem faktischen Zwang, ein angemessenes Compliance-System einzuführen. So muss ein Unternehmen mit z.B. mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 50 Arbeitnehmern schon wegen seiner Prüfungspflicht ein Compliance-System einführen, weil der Wirtschaftsprüfer es seinem Prüfungsstandard entsprechend prüfen und dokumentieren muss."

Und die Risiken sind hoch: Neben Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro bei Vorsatz-Taten und 500.000 Euro bei fahrlässigen Taten droht die Anordnung des sogenannten Verfalls. "Dabei schöpfen die Behörden den gesamten Vermögenszufluss aus dem Verstoß ab, ohne dass der Unternehmer seine Betriebsausgaben, Steuern etc. abziehen kann", warnt Gesellschaftsrechtler Tödtmann. Bekanntes Beispiel: Siemens musste für 77 Bestechungen mit einem Betrag von 12 Mio. Euro durch die Abschöpfung am Ende 201 Mill. Euro zahlen. Im Auslandsgeschäft können weitere Probleme, wie etwa der Entzug der Exportberechtigung, hinzukommen, sodass schnell die Existenz eines mittleren Unternehmens auf dem Spiel stehen kann.



"Je stärker sich die Handelnden vom Idealbild des ?ehrbaren Kaufmanns? entfernt haben, desto mehr rückt Compliance als Lösungsansatz in den Mittelpunkt", erläutert Tödtmann, "je häufiger in Unternehmen nur noch gefragt wird, was kostet es, wenn man erwischt wird, desto mehr müssen Führungskräfte und Mitarbeiter für die Kernthemen Korruption, Kartellrecht und Datenschutz sensibilisiert werden."

Zuständig kann dabei nur einer sein: der Chef. Denn für Schäden, die durch eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung entstehen, haftet er persönlich. Diese zivilrechtliche Haftung gilt für Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen. Einzige Einschränkung: Fehlschläge und Irrtümer, die auf unternehmerischem Handeln beruhen, sind für sich gesehen noch keine Pflichtverletzung. Tödtmann: "Wer sich als Chef des Themas Compliance nicht annimmt und sich darum kümmert, dass in seinem Unternehmen die Rechtsvorschriften eingehalten und befolgt werden, der geht sehr leichtfertig mit seinen ureigensten Interessen um."
Infos: www.ehm-kanzlei.de

Hinweis für die Redaktion:

Eimer Heuschmid Mehle ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team versierter Fachanwälte deckt alle relevanten Rechtsgebiete ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.


Fachfragen beantwortet gerne:

Eimer Heuschmid Mehle
überregionale Rechtsanwaltssozietät
Prof. Dr. Ulrich Tödtmann
Friedrich-Breuer-Straße 112
53225 Bonn
Telefon: 0228 466025
Telefax: 0228 460708
toedtmann@ehm-kanzlei.de
www.ehm-kanzlei.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
47877 Willich
Telefon: 02154 6064820
Telefax: 02154 6064826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Soundart Mediagroup mit großen Aufträgen durch den Umzug in die neuen Geschäftsräume Bayer CropScience und RAGT Semences unterzeichnen Vereinbarung zur Verbesserung von Weizensaatgut
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446649
Anzahl Zeichen: 5213

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 176 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch im Mittelstand ist Compliance unverzichtbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Eimer Heuschmid Mehle (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ärzte müssen sich und ihre Praxen auf neue Strafnormen vorbereiten ...
Bestechen und bestechen lassen - für niedergelassene Vertragsärzte ist das im Hinblick auf ihren Beruf nach geltendem Recht nicht strafbar. Doch das soll sich ändern. Aufgeschreckt von einem entsprechenden Freibrief, den der Bundesgerichtshof (BGH) der Ärzteschaft im Jahr 2012 erteilt hat, sch

Die Wahl eines schlechten Architekten erhöht das Prozess- und Kostenrisiko ...
Die Pflichten eines Architekten sind vielfältig und mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden. Das lässt bei der Auswahl die Qualität wichtiger werden als den Preis. "Die Beauftragung eines seriösen Architekten ist nur auf den ersten Blick teuer", weiß Christian Huhn aus der Praxis.

IT-Compliance und IT-Governance sind für Unternehmen eine Dauerbaustelle ...
(Bonn, den 28.05.2013) Vor wenigen Jahren noch beschränkte sich IT-Sicherheit für Unternehmen auf die Abwehr von Hackerangriffen und den Schutz vor Computerviren durch die Spezialisten der IT-Abteilung. Doch spätestens seit klar ist, dass weitergeleitete Kontodaten das Potenzial haben, zwischenst


Weitere Mitteilungen von Eimer Heuschmid Mehle


Deutsche Zeitarbeitsbranche schreckt Bewerber ab ...
Berlin ? Der von der deutschen Zeitarbeitsbranche beklagte Bewerbermangel ist nach Auffassung des Zeitarbeitsexperten Sven Konzack weitestgehend hausgemacht. Neben zu aufwendigen Bewerbungsverfahren sieht der Geschäftsführer von Timeworkers.de (www.timeworkers.de), Deutschlands größter Online-Jo

Siemens will Marktanteil in Schwellenländern ausbauen ...
te für das Einstiegssegment bieten vielfältige Wachstumschancen Die Siemens AG will ihren Marktanteil in Schwellenländern ausbauen und in den kommenden fünf Jahren mit allen Divisionen hier schneller als der jeweilige Markt wachsen. Das kräftige Wirtschaftswachstum in den Schwellenländern s

Importpreise Mai 2011: + 8,1% gegenüber Mai 2010 ...
WIESBADEN - Der Index der Einfuhrpreise lag im Mai 2011 um 8,1% über dem Vorjahresstand. Im April 2011 hatte die Jahresveränderungsrate + 9,4% und im März + 11,3% betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel der Einfuhrpreisindex im Mai 2011 gegenüber dem Vormonat

Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen mit Finanzierungsbedarf 2010 konstant ...
WIESBADEN - Die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland, die nach Finanzierungsmitteln gesucht haben, ist im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2007 nahezu konstant geblieben. Gleichzeitig haben sich in diesem Zeitraum die Bedingungen seitens der Kapitalgeber erschwert. Die

Aigner: Mehr Verbraucherschutz durch 'Beipackzettel' ? Produktinformationsblatt ist ab 1. Juli für Banken verpflichtend ...
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erwartet von der Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen "Beipackzettels" eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich. Das Produktinformationsblatt muss Rendite, Risiko und Kosten der Anlage enthalten, Quelle: Alterfa


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z