Besonderheiten der nationalen Finanzmaerkte bei Basel III beruecksichtigen
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Besonderheiten der nationalen Finanzmaerkte bei Basel III beruecksichtigen
Die EU-Kommission wird demnaechst neue Eigenkapital- und Liquiditaetsanforderungen fuer Banken (Basel III) vorschlagen.
Durch das geplante Umsetzungsverfahren in Form einer Verordnung statt einer Richtlinie, wuerde der Bundestag seiner direkten Mitwirkungsmoeglichkeiten beraubt und die Chancen zur Beruecksichtigung der Besonderheiten der nationalen Finanzmaerkte eingeschraenkt.
Bei der Umsetzung von Basel III muessen die unterschiedlichen Bedingungen auf den europaeischen Finanzmaerkten unbedingt beruecksichtigt werden. Uniforme Anforderungen wuerden sich auf verschieden strukturierten Maerkten ganz unterschiedlich auswirken. Der deutsche Finanzmarkt etwa weist einen vergleichsweise hohen Anteil kleiner und regionaler Kreditinstitute auf, die Unternehmensfinanzierung ist bankenbasiert und langfristig orientiert. Die Vorgaben von Basel III sind dagegen hauptsaechlich an international taetigen und kapitalmarktorientierten Bankkonzernen ausgerichtet. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung von Basel III wuerde deshalb die Kreditvergabefaehigkeit der meisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken ueber Gebuehr einschraenken und zu einer Verteuerung der Kreditversorgung fuer mittelstaendische Unternehmen fuehren. Das Ergebnis waere nicht mehr Wettbewerbsgleichheit, sondern eine Verzerrung des Wettbewerbs.
Eine effektive Finanzmarktregulierung setzt gleichwertige aber keine uniformen europaeischen Vorgaben fuer alle Mitgliedstaaten voraus. Basel III muss deshalb - wie in der Vergangenheit - durch eine Richtlinie umgesetzt werden, die Spielraeume fuer eine Anpassung der neuen Eigenkapital- und Liquiditaetsanforderungen an die Gegebenheiten unseres Finanzmarktes zulaesst.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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