Mutter-/Vater-Kind-Kuren: SPD stellt Antrag - Koalition braucht Denkpause

Mutter-/Vater-Kind-Kuren: SPD stellt Antrag - Koalition braucht Denkpause

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Mutter-/Vater-Kind-Kuren: SPD stellt Antrag - Koalition braucht Denkpause



(pressrelations) - Zur gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestages erklaeren die stellvertretende Sprecherin der AG Haushalt der SPD-Bundestagsfraktion Bettina Hagedorn und der zustaendige Berichterstatter Ewald Schurer:

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat zur Praxis bei der Vergabe von Mutter/Vater-Kind-Kuren einen aeusserst dramatischen Bericht vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Haushaltsausschuss einen Antrag gestellt, mit dem die Vergabe fuer die betroffenen Familien deutlich verbessert werden soll. Immerhin: Die schwarz-gelbe Koalition hat um Bedenkzeit gebeten.

Mit Bericht vom 7. Juni 2011 kritisiert der BRH aktuell die gesetzlichen Krankenkassen fuer die restriktive Verwaltungs- und Genehmigungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren, auf die es seit der Gesundheitsreform vor vier Jahren einen Rechtsanspruch gibt.

Fakt ist: Trotz dieser klaren Gesetzeslage kuerzten die Kassen ihre Ausgaben fuer Mutter-Vater-Kind-Kuren 2009 gegenueber 2008 schon um gut sechs Prozent und zusaetzlich 2010 sogar um weitere knapp zehn Prozent.

Jeder vierte Antrag wird abgelehnt - deutlich ueber die Haelfte aller Eltern mit Kindern muessen ihre Antraege in intransparenten Widerspruchs- und aufwendigen Klageverfahren erst "durchboxen" - dabei bleiben diejenigen, die die Kuren am noetigsten haetten - oftmals "auf der Strecke". Ablehnungen der Kassen fehle teils die Rechtsbehelfsbelehrung ueber Widerspruchsmoeglichkeiten, Sachbearbeiter seien teilweise medizinisch ungeschult und entscheiden anstatt auf medizinischer Grundlage nur "nach Kassenlage" - der Bundesrechnungshof urteilt: Diese mangelhafte Verwaltungspraxis der Krankenkassen erwecke teilweise den Eindruck willkuerlicher Entscheidungen.

Zusaetzlich enthielten die Statistiken der Krankenkassen eine Fehlerquote von bis zu 40 Prozent, obwohl sie seit 2007 gesetzlich verpflichtet seien, vergleichbare Statistiken zu erstellen.

Die Schilderungen des BRH zur Auswahlpraxis des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sind aeusserst dramatisch. Dieser entscheide ueberwiegend nach Aktenlage, ohne persoenlich mit den Antragsstellern in Kontakt zu treten. Die Gutachter wuerden darueber hinaus ihre Entscheidungen nur sehr unzureichend begruenden.



Deshalb forderte die SPD in der Sitzung des Haushaltsausschusses, in der dieser BRH-Bericht behandelt wurde, in einem Antrag die Bundesregierung auf:

1. Den vom Gesetzgeber eindeutig vorgegebenen Grundsatz der Pflichtleistung zu gewaehrleisten und Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu staerken.2. Verbindlich dafuer zu sorgen, dass die Begutachtungs-Richtlinie "Vorsorge und Rehabilitation" entsprechend den Erkenntnissen des BRH konkreter und bestimmter, insbesondere in Hinblick auf die Bewilligungspraxis, gefasst wird.3. Kurzfristig dafuer zu sorgen, dass die Entscheidungskriterien fuer Mutter-/Vater-Kind-Massnahmen vereinheitlicht, praezisiert und transparent gestaltet werden.4.

Dafuer zu sorgen, dass eine hohe Qualitaet der medizinischen Beurteilung der Antraege gewaehrleistet wird und alle Rechtsvorschriften eingehalten werden.5. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu pruefen, ob auch oder nur fuer Vorsorge- und Rehabilitationsmassnahmen besonders qualifizierte Aerzte Mutter-/Vater-Kind-Kuren verbindlich verordnen koennen.6. Der BRH-Empfehlung folgend kurzfristig zu pruefen, ob zur nachhaltigen Behandlung im Anschluss an Mutter-/Vater-Kind-Kuren im Regelfall weitere ambulante Vorsorgemassnahmen vorgesehen werden sollten, deren Teilnahme dann als Voraussetzung fuer die Bewilligung weiterer Mutter-/Vater-Kind-Kuren gewertet werden kann.

Union und FDP konnten sich zur Unterstuetzung des SPD-Antrages in der Sitzung des Haushaltsausschusses leider (noch) nicht entschliessen. - Insofern geben wir der Koalition gerne eine Woche Bedenkzeit und werden den Antrag am 6. Juli 2011 im Haushaltsausschuss abschliessend beraten.


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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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