Deutscher Bauernverband beschließt Satzungsänderung
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Deutscher Bauernverband beschließt Satzungsänderung
(DBV) Die 79. Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat am 1. Juli 2011 mit einer überzeugenden Mehrheit von 96,6 Prozent der abgegebenen Stimmen einem Vorschlag des Präsidiums zur Änderung der Satzung zugestimmt. Mit der verabschiedeten Satzungsänderung hat der DBV seine Satzung mit Augenmaß weiterentwickelt. Für die Änderung war laut Satzung eine Mehrheit von ¾ der insgesamt 589 möglichen Stimmen erforderlich. Dies wurde mit 453 Stimmen von 469 abgegebenen Stimmen klar übertroffen. Die Satzungsänderung betrifft konkret die Dauer der Wahlperiode, die Einführung einer Altersgrenze für den Vorstand, das Ausscheiden aus dem Bundesvorstand bei Ausscheiden auf Landesebene sowie eine noch bessere Berücksichtigung der Landjugend im DBV.
Die Wahlperiode des DBV-Vorstands wird ab der Wahl 2012 von drei auf vier Jahre verlängert und dadurch der in den Landesbauernverbänden, aber auch der im Bundestag üblichen Periode angeglichen. Mit Einführung einer Altersgrenze für den Vorstand von 65 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl nimmt der DBV eine Regelung auf, mit der die meisten Landesbauernverbände bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Die Einführung einer Altersgrenze verdeutlicht zudem, dass der DBV ein Verband ist, in dem Erfahrung geschätzt und benötigt wird, aber immer wieder auch Erneuerung erforderlich ist. Eine weitere Änderung stellt sicher, dass nur aktive Landesbauernverbandspräsidenten Mitglied im DBVVorstand sein können. Nach bisheriger Satzungslage blieb ein Präsident oder Vizepräsident im Amt, auch wenn er auf Landesebene nicht mehr Präsident war. Durch die Änderung wird gewährleistet, dass auf Bundesebene nur der aktuelle von den Bauern gewählte Vertreter Mitglied im DBV-Vorstand ist.
Schließlich wird der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) künftig stärker im DBVPräsidium repräsentiert. Bislang war der BDL nur mit einem Vorsitzenden im DBV-Präsidium vertreten. Da der BDL zwei gleichberechtigte Vorsitzende hat, die Bundesvorsitzende und den Bundesvorsitzenden, ermöglicht die Satzungsänderung künftig beiden die Mitwirkung an der Arbeit des DBV im Präsidium.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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