Klimagerechte Stadtentwicklung im Baugesetzbuch verankert
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Klimagerechte Stadtentwicklung im Baugesetzbuch verankert
Zu den Änderungen im Baugesetzbuch erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:
"Mit den klimapolitischen Anpassungen im Baugesetzbuch stärkt die Union die klimagerechte Entwicklung der Städte und Gemeinden. Wir geben den Gemeinden dabei einen zusätzlichen Gestaltungsrahmen und schaffen im Bau- und Planungsrecht mehr Rechtssicherheit.
Wir setzen stärker auf das neue Förderprogramm "energetische Stadtsanierung" und wollen damit die Städte und Gemeinden unterstützen, einem klimagerechten Stadtumbau besser Rechnung zu tragen. Dabei geht es uns vor allem um eine gebäudeübergreifende, stadtquartiersbezogene Betrachtung. Die KfW startet das neue Programm noch in diesem Jahr.
Dreh- und Angelpunkt für Energiesparen und das Erreichen der Klimaschutzziele ist der Gebäudebereich. Wir setzen dabei nicht wie die Grünen und auf Zwang und Nötigung, sondern auf Anreize und Verbraucherinformationen. Wir wollen die Menschen überzeugen, viel für die Energieeffizienz zu tun.
Ab dem kommenden Jahr werden wir die Mittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Darin enthalten sind 150 Millionen Euro für direkte Zuschüsse. Um möglichst alle Eigentümergruppen zu gewinnen, bieten wir alternativ auch steuerliche Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden an.
Es dürfen dabei weder die Hauseigentümer noch die Mieter überfordert oder überfördert werden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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