Elektronisches Melderegister erschwert Schuldnersuche

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Elektronisches Melderegister erschwert Schuldnersuche

13.03.2008 - 11:56 | 44790
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PresseMitteilung von Supercheck GmbH

(firmenpresse) - Köln, 13.03.2008 - Die deutschlandweite Einführung von elektronischen Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA) läuft auf Hochtouren und muss laut Gesetz bis 2009 abgeschlossen sein. Für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen bedeutet das nach der Umstellung auf das Online-Mahnverfahren 2007 eine weitere Neuerung, die eigentlich eine Vereinfachung sein soll. "Doch das ist nicht der Fall", sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH, über die jährlich rund eine Million EMA beauftragt werden. Früher mussten Kanzleien die Ämter einzeln anschreiben, um an eine Auskunft zu gelangen. Heute fällt zwar der Papierkram weg, jedoch wird eine Anmeldung auf jedem Online-Portal der Ämter notwendig, bei denen Auskünfte eingeholt werden. Das bedeutet, berücksichtigt man die Zahl von 5.400 Meldeämtern, die Verwaltung von hunderten oder noch mehr Zugangsdaten und ebenso vielen Links auf die entsprechende Internetseite. Der Aufwand bleibt also - und das bei sinkender Erfolgsquote.

Abhilfe schaffen externe Dienstleister wie die Supercheck GmbH, die den zeitaufwändigen Prozess abnehmen, der mit einer EMA verbunden ist. Bei Supercheck ist nur eine Anmeldung auf www.supercheck.de notwendig. Über den Ermittlungsspezialisten haben Kanzleien nach wie vor Zugriff auf die 5.400 Meldeämter. Darüber hinaus kombiniert Supercheck als zugelassene Auskunftei in seinem 3-Stufensystem Datenbankrecherchen mit der klassischen EMA, was die Erfolgsquote der Adress-Ermittlungen deutlich auf 65 bis 90 Prozent erhöht. Supercheck erhebt keine Mitgliedschaftsgebühren oder Mindestmengen. Die Kosten liegen bei 4,70 Euro bis 9,30 Euro inklusive EMA-Gebühr und Zustellbarkeitsprüfung.


Drei Gründe gegen reine Amtsanfragen

Wer heute nach einer Person sucht kann sich aus drei Gründen nicht alleine auf eine EMA stützen. Erstens melden sich immer mehr Schuldner nicht mehr an-, ab- oder um. Zweitens sinkt die Erfolgsquote nochmals durch die Elektronisierung des Meldewesens ( siehe www.supercheck.de / FAQ ) und drittens sind bis zu 20 Prozent der vom Amt gelieferten Anschriften nicht zustellbar. Erneute Postrückläufer sind vorprogrammiert. Andere, zusätzliche Datenquellen einerseits und eine Zustellbarkeitsprüfung anderseits gewährleisten maximalen Ermittlungserfolg und direkt verwertbare Adressen.



Die niedrigere Erfolgsquote kostet die Kanzleien letztlich mehr, da neben dem nachfolgenden Aufwand durch weniger verwertbare Anschriften auch weniger offene Rechnungen oder Mahnungen zugestellt werden können. Folge: Der Mandant ist enttäuscht, weil die Kanzlei nicht weiter arbeiten kann und die Forderung abgeschrieben werden muss.


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einwohnermeldeamtsanfrage, schuldnersuche, forderungsmanagement, schuldner, melderegister, elektronische-melderegisterauskunft,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Supercheck GmbH mit Sitz in Köln ist einer der führenden Ermittlungsdienstleister Europas im Bereich der Adressermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern. Supercheck ermittelt jährlich über 2,5 Millionen Anschriften und Auskünfte (davon 1 Million Einwohnermeldeamtsanfragen) für über 13.000 Unternehmen. Weiterführende Informationen auf www.supercheck.de.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.supercheck.de

PresseKontakt / Agentur:
Kontakt:
Katharina Desery
Supercheck GmbH
Sülzburgstr. 218
50937 Köln
Tel. 0221/42060-744
Email katharina.desery(at)supercheck.de

bereitgestellt von: supercheck
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Kontakt-Informationen:
Firma: Supercheck GmbH
Ansprechpartner: Katharina Desery
Stadt: Köln
Telefon: 0221/ 42060-744

Meldungsart: Produktinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 13.03.2008


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


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