(pressrelations) - Berlin - Drogenabhängige versorgen sich bei Internetversendern mit stark wirksamen Beruhigungsmitteln mit Suchtpotential. Dies betrifft aktuell den Wirkstoff Phenazepam, der zur Gruppe der Benzodiazepine gehört. In Deutschland sind alle Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Benzodiazepinen rezeptpflichtig. "Die Rezeptpflicht ist keine Schikane. Sie dient dem Schutz der Patienten. Wer sie umgeht und rezeptpflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung illegal über das Internet kauft, riskiert bewusst unabsehbare Folgen für seine Gesundheit", sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
In der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenazepam aus der Klasse der Benzodiazepine gegen Epilepsie verwendet. In Deutschland ist dieser Wirkstoff hingegen nicht zugelassen. Über das Internet gelangt der Wirkstoff zunehmend in die Hände auch von westeuropäischen Drogenabhängigen.
In der Drogenszene kursieren hochriskante "Empfehlungen", Phenazepam gegen Entzugssymptome, zur Entspannung oder in Kombination mit Alkohol als Schlafmittel einzunehmen. Das Abhängigkeitspotential ist hoch. Eine Überdosierung kann zu Herzstillstand oder Koma führen. In Großbritannien wurden mehrere Personen nach einer Phenazepam-Überdosis stationär behandelt, berichtet das British Medical Journal. Weitere Missbrauchsfälle wurden aus verschiedenen europäischen Staaten und aus den USA gemeldet.
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Kontakt Dr. Ursula Sellerberg, MSc Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin Tel.: 030 - 40004 134 Mail: u.sellerberg(at)abda.aponet.de http://www.abda.de
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