Hausdurchsuchung rechtswidrig , Attac erwägt Klage gegen bayr. Landtag

Hausdurchsuchung rechtswidrig , Attac erwägt Klage gegen bayr. Landtag

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Hausdurchsuchung rechtswidrig , Attac erwägt Klage gegen bayr. Landtag



(pressrelations) -
  • Landgericht München: Hausdurchsuchung war rechtswidrig
  • Attac erwägt Anzeige gegen bayrischen Landtag, der Bayern LB-Gutachten geheim halten wollte
Mehr als ein halbes Jahr, nachdem Attac ein Gutachten zur Bayern LB ins Netz gestellt hatte und drei Monate nach der ergebnislosen Hausdurchsuchung des Attac-Bundesbüros in Frankfurt am 14. April bekam das globalisierungskritische Netzwerk jetzt Post aus der bayrischen Landeshauptstadt.

Das Landgericht München stellt in seinem Beschluss vom 14. Juli unter dem Aktenzeichen "5 Qs 16/11" fest, dass der durch das Amtsgericht München erlassene Durchsuchungsbeschluss vom 2. März 2011 rechtswidrig ist.
Es führt aus, dass die Hausdurchsuchung weder erforderlich war, da das fragliche Dokument von überall her einzusehen war, noch verhältnismäßig.
Denn, so das Landgericht, "die Schwere des Tatvorwurfs [stand] bei der Gesamtbetrachtung aller Umstände in keinem angemessenen Verhältnis zum Eingriff in die von Art. 13 GG verbürgte Unverletzlichkeit der Geschäftsräume des Beschwerdeführers".

"Wir sind froh, dass das Landgericht München hier die Verhältnisse gerade rückt. Die ganze Durchsuchungsaktion war ein peinlicher Einschüchterungsversuch. Der ist nun auch offiziell nach hinten losgegangen", sagte Jutta Sundermann vom Attac Koordinierungskreis, "Wir sind davon überzeugt, dass es sehr wohl verhältnismäßig und richtig ist, dieses Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir zahlen Milliarden für Fehler der Banken. Zu verurteilen ist nicht unser Downloadangebot, sondern die Geheimhaltungsabsicht des bayrischen Landtages."

Der Rechtsanwalt Michael Günther aus Hamburg, der Attac in dieser Sache vertritt, ergänzte: "Das ist eine erfrischend klare, grundgesetzfreundliche Entscheidung des Landgerichts München."
Günther forderte im Juni die Staatsanwaltschaft München auf, das Verfahren gegen die Verantwortlichen von Attac einzustellen. Besonders heikel sei die vom Landtag beabsichtigte Geheimhaltung: "Der Landtag begründete sein Geheimhaltungsinteresse damit, dass die Veröffentlichung und Kenntnis von dem Gutachten über die Bayrische Landesbank dazu führen könnte, dass deren ABS-Portfolio an Wert verliere. Dies bedeutet überraschenderweise, dass der Landtag den Wertpapiermarkt über die wahren Wertverhältnisse der Portfolios bei der Landesbank im Unklaren lassen will. Dies könnte nach § 4 Abs. 1 Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV) eine Straftat sein." Attac prüfe deshalb, das Präsidium des Landtages anzuzeigen.



"Die jüngsten Entwicklungen ? von abgeschwächten Regulierungsbemühungen über Bankenstresstests bis zur Macht der Ratingagenturen - unterstreichen eher noch, dass es vieles gibt, was aus dem Dunkel ans Licht zu zerren ist", so Sundermann. "Immer wieder wird die Öffentlichkeit im unklaren gelassen, welche Gläubiger und Banken auch bei den aktuellen Rettungspaketen geschützt werden und welche Finanzgeschäfte hinter verschlossenen Türen die Krisen befeuern."


Für Rückfragen:
Jutta Sundermann, 0175 - 86 66 76 9
Michael Günther, 040 ? 27 84 94 0
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Datum: 22.07.2011 - 18:30 Uhr
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