Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen
ID: 448868
Beschäftigte aus dem Ausland aktiv in den Arbeitsschutz einbeziehen
20.07.2011
In Deutschland fehlen bereits heute in vielen Branchen Arbeits- und Fachkräfte. Um diese Lücke zu schließen, werden Unternehmen in Zukunft auch vermehrt Beschäftigte aus dem Ausland einstellen müssen. Um die Qualität im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter zu garantieren, sollten die Betriebe auf diesen Wandel in den Belegschaften reagieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Vordringlich ist die Frage der Sprachkompetenz der Mitarbeiter, das hat eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) unter Präventionsexperten der Unfallversicherung ergeben. Sind die Beschäftigten in der Lage, wichtige Unterweisungen zu Sicherheitsvorkehrungen und zur richtigen Schutzkleidung überhaupt zu verstehen? "Da ist es wichtig nachzuhaken", sagt Katrin Boege vom IAG. "Manchen Mitarbeitern ist es peinlich, dass sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. Sie melden sich dann nicht, obwohl sie nur wenig verstanden haben." Hinzu komme, dass viele Migranten in ihrem Heimatland keine oder nur wenig praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Arbeitsschutz gemacht hätten.
Die Befragung ergab auch: In der Regel sind es nicht die gut ausgebildeten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Migrationshintergrund, die eine Herausforderung für die Prävention darstellen. Vielmehr bedürfen die schlecht ausgebildeten Migranten mit geringer Sprachkenntnis einer speziellen Ansprache, um sie für den Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Denn gerade diese Migranten arbeiten häufig in Branchen und an Orten, an denen sie besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss Arbeitschutz für fremdsprachige Beschäftigte berücksichtigen?
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen helfen mehrsprachige Broschüren oder bildgestützte Anweisungen (Filme, Schilder) die Inhalte zu vermitteln.
- Es sollte - wie auch bei deutschen Mitarbeitern - kontrolliert werden, ob die Unterweisungsinhalte so verstanden wurden, dass sie in kritischen Situationen auch umgesetzt werden können.
- Schon bei der Personalauswahl sollte auf die Sprachkompetenz des Bewerbers geachtet werden. Fehlt sie, sollte bereits zu Beginn der Beschäftigung Maßnahmen vereinbart werden, um die Defizite zu beseitigen.
- Führungskräfte sollten für das Thema Unterweisung von fremdsprachigen Mitarbeitern sensibilisiert werden.
- Bewährt haben sich auch so genannte Peersysteme: Wenn in einem Betrieb mehrere Beschäftigte einer Nationalität arbeiten, kann es sinnvoll sein, einen Vertreter dieser Gruppe der beide Sprachen spricht, für diese Gruppe zum Ansprechpartner in Fragen des Arbeitsschutzes zu machen.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 22.07.2011 - 19:15 Uhr
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