Aenderungen zum Verbraucherinformationsgesetz greifen zu kurz

Aenderungen zum Verbraucherinformationsgesetz greifen zu kurz

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Aenderungen zum Verbraucherinformationsgesetz greifen zu kurz



(pressrelations) - Anlaesslich der Beratung eines Entwurfes zur Aenderung des Verbraucherinformationsgesetzes im Kabinett erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist mutlos, lueckenhaft und enthaelt sogar Verschlechterungen: So koennen die zustaendigen Behoerden demnaechst Auskunftsantraege ablehnen, wenn ihre Bearbeitung die Erfuellung ihrer sonstigen Aufgaben
beeintraechtigt: Statt Auslegungsschwierigkeiten auszuraeumen, werden hier neue geschaffen, die zu Lasten der Verbraucher gehen koennen.

Zudem sollen auch Auskuenfte ueber Rechtsverstoesse demnaechst kostenpflichtig werden, wenn der Aufwand 1000 Euro uebersteigt.
Bisher sind solche Auskuenfte grundsaetzlich kostenlos. Dies mit den Kosten fuer die oeffentlichen Haushalte zu begruenden, ist unehrlich. Denn die Kosten entstehen, weil Schwarz-Gelb sich weigert, die Wirtschaft selbst zur Information zu verpflichten.

Verbraucherinnen und Verbraucher muessen endlich einen Auskunftsanspruch gegenueber den Anbietern bekommen. Dies war bereits 2006 auf Initiative der SPD beschlossen worden. Die Unternehmen waren zunaechst aufgefordert worden, selbst Vorschlaege zu erarbeiten, wie sie Verbrauchern relevante Informationen zum Beispiel ueber Eigenkontrollen, Kennzeichnung und Rueckverfolgbarkeit zugaenglich machen. Nach nunmehr fuenf Jahren fehlen heute immer noch brauchbare Vorschlaege. Wir fordern, dass der Informationsanspruch gegenueber der Wirtschaft endlich gesetzlich festgeschrieben wird. Aber der Entwurf der Bundesrgierung zur Ueberarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes enthaelt nichts dergleichen.
Auskunftsanspruch gegenueber Unternehmen? Fehlanzeige.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelueberwachung grundsaetzlich veroeffentlicht werden - auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen. Aus Lebensmittel- und Futtermittelskandalen wie Dioxin muessen endlich Konsequenzen gezogen werden. Die amtliche Ueberwachung wird oeffentlich finanziert. Doch Ergebnisse unterhalb der Grenzwerte sollen der Oeffentlichkeit nach dem Regierungsentwurf weiterhin vorenthalten werden. Veroeffentlichung aller amtlichen Kontrollergebnisse? Fehlanzeige.



Die SPD-Bundestagsfraktion fordert zudem die Ausweitung des Auskunftsanspruchs der Verbraucherinnen und Verbraucher auf alle Produkte und Dienstleistungen. Doch nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll wegen der fehlenden amtlichen Marktueberwachung das Verbraucherinformationsgesetz fuer Dienstleistungen nicht gelten. Hier beisst sich die Katze in den
Schwanz: Die Behoerden koennen nicht informieren, die Anbieter werden nicht in die Pflicht genommen, und die Verbraucher zahlen die Zeche. Auskunftsanspruch fuer Dienstleistungen? Fehlanzeige.

Fehlanzeige auch bei Informationen ueber ethische, soziale und oekologische Belange und Produktionsbedingungen: Aus einem Entwurf vom Januar 2001 ist die entsprechende Passage ersatzlos gestrichen worden. Transparenz ist Fehlanzeige bei Schwarz-Gelb.
Aber ohne Markttransparenz haben Verbraucherinnen und Verbraucher keine Marktmacht.


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Datum: 22.07.2011 - 19:30 Uhr
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