Zweiklassenmedizin: Wechsel zur privaten Krankenversicherung schuetzt vor systematischer Benachteiligung
Aktuelle Studie deckt massive Diskriminierung von gesetzlich Krankenversicherten auf - Tarifcheck24 rät Betroffenen, den Wechsel zur privaten Krankenversicherung (Zusatz- oder Vollversicherung) zu prüfen
Zweiklassenmedizin: Wechsel zur privaten Krankenversicherung schuetzt vor systematischer Benachteili(firmenpresse) - Hamburg / Wentorf, 26. Juli 2011 - Was Verbraucher schon lange geahnt haben, ist nun nachgewiesen: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden von Fachärzten systematisch benachteiligt. Eine aktuelle Studie der AOK Rheinland/Hamburg ergab, dass gesetzlich Krankenversicherte deutlich länger auf einen Untersuchungstermin beim Facharzt warten müssen als Mitglieder einer privaten Versicherung.
Für die AOK-Studie wurde mehr als 800 Mal in Praxen angerufen und testweise um einen Untersuchungstermin gebeten. Bei jeder Praxis wurde zweimal angerufen. Beim ersten Versuch gaben sich die Tester als gesetzlich Versicherte aus, beim zweiten Mal als Privatpatienten. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die Versicherten bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten einen deutlich früheren Termin als die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine besonders drastische Benachteiligung hat die Studie bei Kardiologen aufgedeckt: Privatpatienten mussten 19 Tage auf den Untersuchungstermin warten, Kassenpatienten dagegen 71 Tage - rund dreieinhalb Mal so lange. Ähnlich starke Differenzen haben sich bei den Radiologen ergeben. Gesetzlich Versicherte müssen 46 Tage auf den Untersuchungstermin warten, bei Privatpatienten sind es sieben Tage. Bei Augenärzten erhalten privat Versicherte einen Termin nach 16 Tagen, gesetzlich Versicherte nach 37 Tagen.
"Die Ergebnisse sind erschreckend, aber leider nicht überraschend. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden seit Langem von den Ärzten wie Patienten zweiter Klasse behandelt. Gesetzlich Versicherte sollten daher unbedingt prüfen, ob für sie ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung infrage kommt", sagt Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale mit rund 25 Millionen Besuchern im Jahr (www.tarifcheck24.de).
Dabei sollten die Verbraucher nicht nur die Möglichkeit eines kompletten Wechsels von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur privaten Krankenvollversicherung ins Kalkül ziehen, sondern auch die modularen Möglichkeiten der unterschiedlichen privaten Krankenzusatzversicherungen.
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Für den Wechsel zu einer privaten Versicherung spricht nicht nur die tatsächlich kürzere Wartezeit vor den Untersuchungsterminen. Private Krankenversicherungen bieten zudem einen deutlich umfangreicheren Leistungskatalog als gesetzliche Krankenversicherungen an. In der Regel kann der Versicherungsnehmer diesen Katalog sogar bedarfsgerecht bestimmen. Auf diese Weise kann der Versicherungsnehmer wählen, ob er Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nimmt. Oder ob er sich zugunsten von geringeren Beiträgen mit einem deutlich niedrigeren Leistungsniveau zufrieden gibt.
Grundsätzlich sind die Wahlmöglichkeiten bei privaten Versicherern erheblich größer. Der Versicherte kann seinen Arzt vollkommen frei bestimmen, im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse ist er nicht an Ärzte mit kassenärztlicher Lizenz gebunden. Der Beitragssatz der PKV wird nicht anteilig zum Einkommen erhoben, sondern bemisst sich nach Faktoren wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und der Zugehörigkeitsdauer zur Versicherung.
Was vor dem Wechsel in eine private Krankenkasse beachtet werden sollte
Um dem steigenden Kostendruck im Gesundheitssystem Herr zu werden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zum Wechsel der Krankenkasse zum Jahresbeginn deutlich erleichtert. Dies betrifft sowohl den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen - also beispielsweise von der AOK zur DAK - als auch den Wechsel vom gesetzlichen Krankenkassensystem zu einer privaten Krankenversicherung. So wurde die sogenannte Versicherungspflichtgrenze zu Beginn des Jahres auf 49.500 Euro abgesenkt. Das Jahreseinkommen muss diese Versicherungspflichtgrenze einmalig überschreiten, um zu einer privaten Versicherung wechseln zu können.
"Unzufriedene Kassenpatienten sollten auf jeden Fall den Wechsel zu einer Privatversicherung in Betracht ziehen. Wichtig ist jedoch, dass man sich vorher intensiv über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherungssysteme informiert", rät Versicherungsprofi Jan Schust. Auf www.tarifcheck24.com/private-krankenversicherung.html können sich Wechselwillige vollkommen unverbindlich zum Thema private Krankenversicherung informieren und die Versicherungsangebote von vielen verschiedenen privaten Krankenversicherungsanbietern einholen.
Krankenzusatzversicherung: 1. Klasse Patient trotz gesetzlicher Krankenversicherung
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, denen der Wechsel ins private Versicherungssystem versperrt ist, müssen sich nicht mit dem Status als "Patient 2. Klasse" abfinden. Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung eröffnet sich die Möglichkeit, dem starren Leistungskatalog der Krankenkassen zu entfliehen.
Versicherungsnehmer können häufig für wenige Euro im Monat frei entscheiden, welche Zusatzleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. So erstatten viele Krankenzusatzversicherungen die Kosten für das Einbettzimmer im Krankenhaus oder sie übernehmen die Zuzahlungen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden, etwa beim Zahnersatz oder beim Erwerb einer neuen Brille.
Vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung sollte immer eine intensive Recherche - beispielsweise auf www.tarifcheck24.com/krankenzusatzversicherung.html - stattfinden, da sich die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Krankenzusatzversicherungen erheblich unterscheiden.
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Datum: 26.07.2011 - 14:00 Uhr
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