Widerrufsrecht: Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden

Widerrufsrecht: Zurückgenommene Ware darf wieder als neu verkauft werden

ID: 45061

Mannheim, 18. März 2008. Händler, die verkaufte Waren im Rahmen des Widerrufsrechts wieder zurücknehmen, dürfen diese Produkte an andere Kunden als neu weiter verkaufen. Darauf weist iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.



(firmenpresse) - Die Entscheidung kommt vom Amtsgericht Rotenburg (Aktenzeichen: 5C350/07). Im konkreten Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in das der Kunde bereits eigene Daten eingegeben, es danach aber doch wieder an den Händler zurückgeschickt hatte.

Grundsätzlich werde die Eigenschaft „neu“ eines Gegenstandes nicht dadurch aufgehoben, dass er von einem Kunden eingehend studiert wird, so das Urteil. Bei technischen Geräten schließt dies auch einen Test der vorhandenen Funktionen ein. Wie sich aus dem gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung ergibt, sei mit der „Ingebrauchnahme“ nicht schon die bloße Überprüfung eines Gegenstandes im Rahmen der Kaufentscheidung gemeint, sondern erst dessen eigentumsähnliche Nutzung durch den Käufer.

Damit ist klar: Im Rahmen des Widerrufrechts zurückgenommene Ware kann ein weiteres Mal als Neuware angeboten werden. Voraussetzung sei natürlich, dass die Ware ansonsten mangelfrei ist und der Kunde sie nur unwesentlich benutzt hat, so Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter www.iclear.de/index.php?id=208&L=0.

Weiterführende Informationen, Gesetzestexte oder, soweit schon vorliegend, Urteile im Volltext finden sich unter www.rechtssicher.info.


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Über iclear (www.iclear.de):

iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten, meist anonymen Parteien. Denn: Käufer und Anbieter kennen sich bei (Erst-)Geschäften über das Internet üblicherweise nicht. iclear sorgt für eine transparente und für beide Seiten sichere Abwicklung und schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Seit Anfang 2000 arbeitet iclear zuverlässig mit stetig wachsender Kundenbasis auf Käufer- und Verkäuferseite zusammen. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei rund 3.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim. Geschäftsführer ist Michael Sittek.



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Web: www.iclear.de



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Bereitgestellt von Benutzer: herbie
Datum: 18.03.2008 - 10:46 Uhr
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