Explosionsschutzbereiche häufig zu klein ausgelegt
Ex-Bereiche für vertikale und horizontale Gasfreisetzungen sind in der Praxis meist zu klein dimensioniert. Zur Überprüfung der notwendigen Abmessungen ist eine detaillierte Bestandsaufnahme und ein anschließender Abgleich mit einer vereinfachten Rechenmethode unerlässlich.

(firmenpresse) - Die notwendigen Abmessungen von ausreichend großen Ex-Bereichen werden häufig unterschätzt. Deshalb werden in der Praxis immer wieder zu kleine Sicherheitsbereiche bei Anlagenüberprüfungen angetroffen.
Mit Rundschreiben G 01/06 des DVGW wurden alle Gasversorgungsunternehmen über die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre von Gasanlagen informiert. In diesem Rundschreiben wurde nochmals darauf hingewiesen, dass im DVGW-Regelwerk das gefahrlose Ableiten von freigesetzen Gasmengen an die Atmosphäre durch Atmungsleitungen, Abblaseleitungen und Entspannungsleitungen gefordert ist.
Eine Rechenmethode, die im Auftrag des DVGW und der BFGW von der E.ON Ruhrgas AG entwickelt wurde, gibt den Praktiker ein Werkzeug an die Hand, mit dessen Hilfe die Größenabschätzung von Ex-Bereichen schnell und auf einfache Art und Weise durchgeführt werden kann. Im Fokus dieser Methode steht ein vereinfachtes Modell, das übliche Entspannungssysteme der Praxis repräsentiert. Der Ex-Bereich für vertikale und horizontale Gasfreisetzungen basiert auf dem Kreiszylinder. Das Verfahren ist auf vertikale, nach oben gerichtete und horizontale Gasfreisetzungen anwendbar.
Anhand einer beispielhaft durchgerechneten Anlage wurde deutlich, dass die Anwendung der neuen Rechenmethode zu einem größeren Ex-Bereich führt, als bisher angenommen.
Auch zur Überprüfung der Soll-/Ist-Größen von Ex-Bereichen erstellt die B.I.K. Anlagentechnik GmbH unter Einbeziehung modernster Erfassungsmetho-den detaillierte Dokumentationen. Durchgeführt werden Dokumentationen ausschließlich durch ei-gene, sachkundige Mitarbeiter der B.I.K. Anlagentechnik GmbH.
Die Anlagendokumentation vor Ort erfolgt sowohl grafisch als auch schriftlich zur Erfassung sämtlicher Anlagen-, Bauteil- und Gebäudedaten. Im Zuge der Ist-Aufnahme erfolgt durch den Sachkundigen der B.I.K. eine Beurteilung des Anlagen- und Gebäudezustandes. Gleichzeitig wird die Einhaltung der Vorschriften der technischen Regelwerke und der Berufsgenossenschaft überprüft. Anhand der durch die Dokumentation festgestellten Ist-Größe kann im Anschluss mittels der von der E.ON Ruhrgas AG entwickelten Berechnungsmethode ein Vergleich stattfinden.
Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen durch die B.I.K.-Anlagentechnik GmbH dokumentieren lassen, kom-men damit in vollem Umfang den Vorgaben und Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung nach § 6 und den DVGW-Regelwerken G 440 und G 442 rechtssicher nach. Denn Gasdruckregel- und Messanlagen mit Explosionspotenzial bedürfen der besonderen Überwachung und der Anlagenbetreiber ist verpflichtet Explosionsschutzdokumente zu erstellen, aktuell und ständig bereit zu halten.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Anlässlich der Veranstaltung „Löschen von Gasbränden“ beim DVGW-Bildungszentrum in Rohr, Thüringen wurden Tests durchgeführt und videografiert.
Die Aufnahmen zeigen wie großflächig die Flammentwicklung sich ausbreiten kann.
Das komplette Video der Tests kann angeschaut wer-den unter: http://www.k3v.de/fileadmin/k3v/Newsdown/ausblfl.mp4
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Datum: 29.07.2011 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Energie & Umwelt
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.07.2011
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