Zentraler Notruf für Frauen: Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte informiert über Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Straftaten
ID: 453267
Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte informiert über Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Straftaten
Die Notrufnummer soll Frauen in Notsituationen helfen, kompetente Unterstützung zu erlangen. Hierzu sollen pädagogisch und psychologisch geschulte Beraterinnen als telefonische Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen, um den Ratsuchenden erste Ratschläge zu erteilen und sie an Hilfseinrichtungen in der Nähe der Opfer weiterzuleiten.
Der Verein Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte, dessen Aufgabe in der Information und Beratung von Verbrechens-Opfern über deren Rechte und Handlungsmöglichkeiten besteht, begrüßt diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich. „Sinnvoll sind alle Maßnahmen, die den Opfern von Verbrechen im Allgemeinen und von Gewalt im Speziellen hilft“, so der Vorstand von Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte mit Sitz in München. „Denn gerade Frauen werden, unabhängig von ihrer Schichtzugehörigkeit, ihres Alters oder ethnischen Zugehörigkeit, Opfer von Gewalttaten.“
Der Verein Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte, der mit spezialisierten Opferanwälten zusammenarbeitet, rät Opfern einer Straftat, sich über ihre Rechte beraten zu lassen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verein WEHR DICH – Verein zur Förderung der Opferrechte versteht sich als bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer mit Sitz in München. Der Verein setzt sich für die Rechte von Opfern von Straftaten ein. Der Verein ist parteiisch. Der Verein handelt für die und im Interesse der Opfer. WEHR DICH möchte Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stellen.
Pressekontakt: Wehr Dich – Verein zur Stärkung der Opferrechte, Luisenstr. 45, 80333 München, Fon +49 1573 4021000; Mail: info(at)verein-wehr-dich.de.de Web: www.verein-wehr-dich.de
Datum: 29.07.2011 - 20:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 453267
Anzahl Zeichen: 1630
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Frömel
Stadt:
München
Telefon: +49 1573 4021000
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.07.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 522 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zentraler Notruf für Frauen: Wehr Dich – Verein zur Förderung der Opferrechte informiert über Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Straftaten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wehr Dich - Verein zur Förderung der Opferrechte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München, 05.08.2011. Wie das Polizeipräsidium München berichtet, wurde am Mittwochnachmittag in München eine Frau durch mehrere Messerstiche ihres Ehemannes schwer verletzt. Der Tat vorausgegangen war ein Streit zwischen dem mutmaßlichen Täter und dem Opfer über deren Beziehung. Das Opfer wol
Weitere Mitteilungen von Wehr Dich - Verein zur Förderung der Opferrechte
Folgen des Konsums von Internetpornographie am Arbeitsplatz ...
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 über den Fall eines Abteilungsleiters beim deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst), der während der Dienstzeit auf seinem Dienst-PC Erotik-Seiten im Internet angeschaut haben soll. Der Spiegel berichtet, dass der Abteilungs
Haftung für Brandschäden in der Wohnung ...
In Berlin brennt es derzeit des Öfteren. In Friedrichshain brannte am 27.7.2011 eine Lok am Ostbahnhof aus. Auf YouTube sind Videos vom Brand zu sehen. Riesige Rauchschwaden stiegen über Berlin. Eine Serie von brennenden Autos beschäftigt derzeit die Berliner auch noch. In Lichtenrade brannte in
Ungewöhnliche Farben bei Schönheitsreparaturen ...
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher
Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung? ...
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Bes




