(pressrelations) - Frankfurt am Main ? Im Gerüstbau sind die Weichen für einen Mindestlohn gestellt. Der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist es erstmals gelungen, mit den in der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgebern eine untere Lohngrenze zu vereinbaren. Mit dem ab heute (für die Red. 1. August 2011) geltenden Tarifvertrag beträgt die neu eingeführte Lohnuntergrenze 9,50 Euro in Ost und West. "Die Einführung des Mindestlohns für die knapp 30 000 Gerüstbauer in ganz Deutschland ist mehr als überfällig", stellte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers fest. "Damit der Mindestlohn für alle Betriebe gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze nun zügig für allgemeinverbindlich erklären", sagte er. Der Mindestlohn soll am 1. November 2011 in Kraft treten.
Mit dem Lohntarifvertrag endet gleichzeitig eine mehrjährige Phase ohne Tarifvertrag in der Branche. Die letzte Vereinbarung war im Jahr 2005 ersatzlos ausgelaufen. Erfolgreiche Verhandlungen waren in dieser Zeit wegen der Blockadehaltung der Arbeitgeber nicht möglich. Mit dem Beginn der EU-Freizügigkeit für Osteuropäer am 1. Mai wuchs jedoch die Bereitschaft der Arbeitgeber, wieder zu einem gültigen Tarifabschluss zu kommen. "Damit sind die dunklen Zeiten der ultraniedrigen Fantasielöhne beendet", sagte Schäfers.
Im Westen beträgt der Ecklohn für einen Gerüstbauer nun 13,64 Euro. Der letzte gültige Ecklohn West lag 2005 bei 13,24 Euro. Im Osten darf der Tariflohn noch bis maximal 3,74 Prozent vom West-Ecklohn nach unten abweichen. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass die Ost-Löhne innerhalb von drei Jahren an den Westen herangeführt werden. Gleiche Löhne in Ost und West gibt es dann ab 01.10.2014. Die Ausbildungsvergütungen der angehenden Gerüstbauer im Osten und im Westen sind mit diesem Tarifabschluss bereits vereinheitlicht.
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