Lebenspartnerschaftsgesetz in der Mitte der Gesellschaft angekommen
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Lebenspartnerschaftsgesetz in der Mitte der Gesellschaft angekommen
Zu dem 10-jährigen Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1.8.2011 erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Wer hätte vor 10 Jahren gedacht, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften heute selbstverständlich geworden sind. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist als fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Es ist heute ? anders als noch vor einigen Jahren ? nicht mehr ungewöhnlich oder gar schockierend, wenn eine Frau von ihrer Frau oder ein Mann von seinem Mann spricht.
Der Weg zur Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften war lang. Es gelang erst 1994, in meiner ersten Amtszeit als Bundesjustizministerin, den berüchtigten § 175 StGB vollständig abzuschaffen. Heute sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht, beim Erbrecht und beim Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht Ehegatten gleichgestellt. Politisch umstritten sind nach wie vor die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht.
Ich bin zuversichtlich, dass nicht 10 Jahre verstreichen, bis diese beiden großen "Baustellen" geschlossen werden. Dazu brauchen wir nachhaltiges Engagement auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen ? das sich nicht entlang der üblichen politischen und gesellschaftlichen Konfliktlinien bewegt. Mehr gesellschaftliche Liberalität lässt sich nicht verordnen, sondern nur durch beharrliches Argumentieren erreichen.
Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden.
Zum Hintergrund:
Am 1. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz nach kontroversen Diskussionen in Kraft getreten. 2002 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes in einer grundlegenden Entscheidung. Danach verstößt das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen Art. 6 GG. Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lasse sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen, so das Bundesverfassungsgericht. Ziel des Gesetzes war die Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 hat die schwarz-gelbe Koalition Lebenspartner im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Ehegatten gleichgestellt. Erst kürzlich hat der Bundestag ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten im öffentlichen Dienstrecht beschlossen. Eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern ist allerdings immer noch nicht erreicht. So ist die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lebenspartner nach wie vor nicht möglich. Auch die notwendigen Änderungen im Bereich der Einkommensteuer stehen noch aus. Die Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht ist im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verabredet. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte.
Darauf weist nicht zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung immer wieder hin, wenn es ausführt, dass es bei der rechtlichen Gestaltung von Ehe und Lebenspartnerschaft eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes bedarf, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und ?ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt.
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Datum: 01.08.2011 - 14:15 Uhr
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