Russland macht ausländischen Investoren das Leben schwerer
26.03.2008 - 08:57 | 45415
Osteuropa-Experte Jörg Peisert: Deutscher Mittelstand ist kaum betroffen
(firmenpresse) - Bonn/Düsseldorf – Im vergangenen Jahr flossen rund 120 Milliarden Dollar aus dem Ausland nach Russland. Vielleicht könnte diese positive Entwicklung aber bald einen deutlichen Dämpfer bekommen. Für insgesamt 42 Branchen, darunter der gesamte Bereich der Bodenschätze, hat das russische Parlament nämlich jetzt die Regeln für ausländische Investoren verschärft. Das Gesetz solle die nationale Sicherheit garantieren, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) http://www.faz.net. Gleichzeitig erhofft man sich auch mehr Transparenz und Klarheit für ausländische Investoren.
„Ob sich diese Hoffnungen erfüllen werden, bleibt abzuwarten“, sagt der Osteuropa- und Emerging Markets-Experte Jörg Peisert http://www.joerg-peisert.de. „In der Regel bringen neue Gesetze auch immer eine gehörige Portion Bürokratie mit sich. Allerdings sollten sich insbesondere die deutschen Investoren nicht verunsichern lassen. Für viele Mittelständler, die in Russland gute Geschäfte machen, wird das neue Gesetzespaket keinerlei Auswirkungen haben.“ In der Tat werden sich in erster Linie Konzerne mit der juristischen Materie auseinander zusetzen haben. Die als strategisch definierten Branchen sind unter anderem die Nuklearenergie, Chiffriertechnik, Rüstungsindustrie, Raumfahrt, Flugzeugbau, natürliche Monopole sowie Telekommunikation und Medien.
Den Unternehmen, die sich hier engagieren wollen, rät Alex Stoljarskij, Rechtsanwalt bei Beiten Burkhardt http://www.bblaw.com in Moskau, jedoch zur Vorsicht: „Wer in Zukunft in Russland investieren oder ein Unternehmen erwerben will, muss jetzt eine zusätzliche umfangreiche Prüfungsphase in Kauf nehmen.“ Unklar bleibe zum Beispiel, wie sich die jetzt verabschiedete Regelung auf einen Konzern wie VW auswirken wird, so das Handelsblatt http://www.handelsblatt.de. Da an dem Autohersteller, der nahe Moskau eine Produktion aufbaut, das Land Niedersachsen beteiligt ist, könnte er als „staatlich kontrolliert“ gelten.
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