Lebenspartnerschaften und Ehe nicht in allen Bereichen gleichstellen
ID: 454624
Lebenspartnerschaften und Ehe nicht in allen Bereichen gleichstellen
Adoption durch homosexuelle Lebenspartner nicht erlauben
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich zum zehnjährigen Bestehen des Lebenspartnerschaftsgesetzes für eine komplette Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ausgesprochen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die zuständige Berichterstatterin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Vorpreschen der Bundesjustizministerin zum jetzigen Zeitpunkt ist wenig zielführend.
Union und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet, Rechte und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Schon mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden die Lebenspartner bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer den Ehegatten gleichgestellt. Auch die für die Ehe geltenden Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im öffentlichen Dienst wurden auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Ein Steuersplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften wäre insofern konsequent, als Lebenspartner wie Ehegatten die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander tragen.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt es jedoch nicht in Betracht, eingetragenen Lebenspartnern die gemeinschaftliche Adoption von Kindern zu erlauben. Dabei zweifeln wir nicht daran, dass homosexuelle Erwachsene genauso gute Mütter und Väter sein können. Es geht hier aber nicht um das Recht der Erwachsenen auf ein Kind, sondern um das Recht des Kindes sowohl auf Vater als auch auf Mutter. Eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an dieser Stelle mit der Ehe steht daher für uns nicht zur Debatte."
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Datum: 02.08.2011 - 12:00 Uhr
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