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Versorgungsstrukturgesetz - vdek zum Kabinettsbeschluss Unterstützungsleistungen für Landärzte dürfen nicht zulasten des Sozialausgleichs gehen

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Versorgungsstrukturgesetz - vdek zum Kabinettsbeschluss Unterstützungsleistungen für Landärzte dürfen nicht zulasten des Sozialausgleichs gehen



(pressrelations) - (Berlin, 3.8.2011) Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Versorgungsstrukturgesetz erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): "Das nun vom Kabinett beschlossene Versorgungsstrukturgesetz enthält viele positive Ansätze, um die ärztliche Versorgung flexibler und sektorenübergreifend zu gestalten. Alle Beteiligten sind jetzt gefordert, die Möglichkeiten zu nutzen und regionalen Versorgungsengpässen entgegenzutreten. Trotz anfänglicher Absichtserklärungen wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens jedoch leider die Chance vertan, auch das Problem der Überversorgung konsequent anzugehen. Insofern wird es nun unter dem Strich teurer werden."

In diesem Zusammenhang warnte Ballast davor, die Regelungen zum Sozialausgleich wieder aufzuweichen. "Es darf nicht sein, dass die Versicherten neben den Zusatzbeiträgen auch noch den Sozialausgleich zum Teil selber finanzieren müssen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Versorgungsstrukturgesetz teurer als geplant wird. Die Steuerzuschüsse müssen verlässlich sein und dürfen auch in 2015 nicht zur Disposition gestellt werden."

Ballast wies auch vorschnelle Forderungen nach einer Beitragssatzsenkung zurück: "Auch wenn sich die konjunkturelle Entwicklung positiver darstellt als von der Bundesregierung angenommen, sollte man nicht voreilig Beitragssatzsenkungen in Aussicht stellen, sondern zunächst - im Sinne einer seriösen Finanzkalkulation - abwarten, wie sich das Gesamtjahr 2011 darstellt und wie sich die Ausgaben 2012 unter Berücksichtigung des Versorgungsstrukturgesetzes entwickeln werden."

Besonders positiv hob der Vorstandsvorsitzende die Regelungen zur Anpassung des Vergütungsniveaus in der zahnärztlichen Versorgung hervor. "Endlich werden die Wettbewerbsnachteile der Ersatzkassen bei der zahnärztlichen Vergütung beendet; 'gleiches Geld für gleiche Leistungen' dieses Prinzip wird nun endlich im Gesetz umgesetzt."




Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 24 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse
- KKH-Allianz
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.


Mit freundlichen Grüßen

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation Askanischer Platz 1
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Datum: 03.08.2011 - 11:45 Uhr
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