Ministerin Steffens zum Versorgungsgesetz der Bundesregierung: Das Versorgungsstrukturgesetz wird se

Ministerin Steffens zum Versorgungsgesetz der Bundesregierung: Das Versorgungsstrukturgesetz wird seinem Namen nicht gerecht

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Ministerin Steffens zum Versorgungsgesetz der Bundesregierung: Das Versorgungsstrukturgesetz wird seinem Namen nicht gerecht



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Ärztemangel bleibt, Versicherte zahlen drauf, Sozialausgleich wird ausgehöhlt!

3. August 2011

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Gesundheitsministerin Barbara Steffens kritisierte das heute (3. August 2011) vom Bundeskabinett beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz: "Das vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr groß angekündigte Gesetz ist wohl kaum zur Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Land geeignet. Anreize für eine Niederlassung auf dem Land oder in vermeintlich weniger attraktiven Stadtteilen werden nicht wirken, solange eine Praxisgründung oder -übernahme in Stadtteilen mit vielen Privatpatientinnen und -patienten attraktiver bleibt." Der Gesetzentwurf biete zu wenig praktikable Instrumente für eine bedarfsgerechte Steuerung des Niederlassungsverhaltens.

Die Ministerin kritisierte zudem auch, dass die im Bundesvergleich geringere Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen entgegen der bisherigen Absichten nicht beseitigt werden soll. "Ohne eine Angleichung wird die Honorarsituation zu einem Standortnachteil für Nordrhein-Westfalen, der Niederlassungen unattraktiver macht und letztendlich zu einem enormen Nachteil für die hiesigen Patientinnen und Patienten wird. Das kann nicht hingenommen werden. Hier erwarte ich von einem Minister, der aus Nordrhein-Westfalen kommt, mehr Bereitschaft die inakzeptable Situation für die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen anzugehen. Natürlich erwarte ich auch von den Ärztinnen und Ärzten, dass GKV-Versicherte nicht schlechter behandelt werden und länger auf Termine warten müssen als Privatversicherte."
Zu begrüßen seien die verbesserten Möglichkeiten die ambulante Versorgungsplanung auf der Landesebene flexibler zu gestalten und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies hätten die Länder dem Bundesgesundheitsminister abringen können. Es werde jetzt auf die Beteiligten im Land ankommen, das Gesetz so auszugestalten, dass auch für die Patientinnen und Patienten eine Verbesserung der medizinischen Versorgung vor Ort erreicht wird. Steffens kündigte an, im Bundesratsverfahren Anträge zu stellen, um das Gesetz patientengerechter zu gestalten.



Als entlarvend für die Haltung der Bundesregierung sieht die Ministerin die jetzt offenbar auf Druck von Bundesfinanzminister Schäuble ins Gesetz aufgenommene Regelung an, dass Kostensteigerungen für höhere Arzt- und Zahnarzthonorare vom Sozialausgleich abgezogen werden sollen. Ursprünglich sollte eine Überforderung durch Zusatzbeiträge durch den aus Bundesmitteln finanzierten Sozialausgleich verhindert werden. "Wenn die Bundesregierung höhere Honorare für notwendig hält, kann sie nicht die Bundesmittel für den Steuerzuschuss um die zukünftigen Mehrkosten kürzen und die mit dem Gesetz bewirkten Kostensteigerungen den Beitragszahlern über steigende Zusatzbeiträge aufbürden, nur um den Bundeshaushalt zu schonen. Das Versprechen, Menschen mit geringem Einkommen durch einen steuerfinanzierten Sozialausgleich zu schützen, hat sich wie erwartet schon bei der ersten Bewährungsprobe als leeres Versprechen erwiesen. Auch dies bestätigt, dass wir zu einem paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten System zurückkommen müssen" so Steffens.


Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
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