Schulz entlastet BAC-Verantwortliche nicht

Schulz entlastet BAC-Verantwortliche nicht

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Eine im Januar 2011 von Oliver Schulz abgegebene Erklärung zur schnellen Beendigung eines Gerichtsverfahrens in den USA verwendet die BAC Berlin Atlantic Capital GmbH heute ungerechtfertigt als Beleg dafür, dass es keine Fonds-zu-Fonds-Transaktionen gegeben hätte. Allerdings würde der ehemalige Geschäftsführer der BAC die Erklärung nach heutigem Wissensstand nicht mehr abgeben.



(firmenpresse) - „Im Januar 2011 legte mir die BAC eine von ihren Anwälten fertig formulierte „Notice of Retraxit“ zur Unterschrift vor“, erläutert Oliver Schulz. Unterschrieben habe er das Dokument, in dem er einzelne Aussagen gegenüber der BAC auf Basis nachträglich zur Verfügung gestellter Informationen zurücknimmt, ausschließlich zum Ziel einer schnellen Verfahrensbeendigung in den USA. Die BAC hatte das Verfahren angestrengt, nachdem Schulz in seiner Funktion als Geschäftsführer der Fonds zum Schutz der Anleger die Fonds-Komplementärin ausgetauscht hatte. Das Gerichtsverfahren führte dann dazu, dass das US-Gericht die Anlegergelder „eingefroren“ hat. „Mit dieser Erklärung konnten die vom US-Gericht arrestierten Anlegergelder der InfraTrust-Fonds schnell wieder freibekommen werden“, erklärt Schulz. „Da dies auch mein Ziel war, habe ich die vorformulierte Erklärung unterschrieben und das Verfahren wurde zielgemäß beendet.“

Den so genannten „Retraction Letter“ nutzt die BAC inzwischen allerdings in einem anderen Kontext. „Ich bin sehr überrascht zu erfahren, dass die von der BAC nur für diesen Zweck abgegebene Erklärung nun in ganz neuem Zusammenhang zirkuliert wird, obwohl eindeutig beabsichtigt war, dass er ausschließlich zum Ziel der Verfahrenseinstellung und damit im Interesse der Anleger genutzt werden sollte“, erläutert Schulz.

Der Retraction Letter kann nun allerdings nicht als Nachweis dafür herhalten, dass es keine Fonds-zu-Fonds-Transaktionen gegeben hätte. Das sagt die Erklärung bewusst nicht aus. „Mit dem Retraction Letter wurden entsprechende Erklärungen nicht ‚ausdrücklich widerrufen und zurückgezogen‘, wie sich aus der Veröffentlichung vom 01.08.2011 ‚Falsche Berichterstattung durch Intract‘ auf www.lifetrust.de schließen lassen könnte“, erläutert Schulz. Zudem hat sich die Ausgangssituation inzwischen geändert: „Hätte ich damals meinen heutigen Kenntnisstand über die BAC gehabt, hätte ich die Erklärung niemals abgegeben“, stellt Schulz klar und betont: „Insbesondere hat meine Erklärung keinerlei entlastende Wirkung für die Verantwortlichen der BAC. Ich stehe weiterhin zu meinen Aussagen und hoffe auf Aufklärung der Geschehnisse zugunsten geschädigter Anleger und Vertriebspartner.“



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Datum: 04.08.2011 - 15:45 Uhr
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