Zulassung von Fernbussen darf den Schienenverkehr nicht verdraengen

Zulassung von Fernbussen darf den Schienenverkehr nicht verdraengen

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Zulassung von Fernbussen darf den Schienenverkehr nicht verdraengen



(pressrelations) - Zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Marktoeffnung fuer Fernbusse erklaert der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:

Eine Liberalisierung von Fernbuslinien ist an sich keine grundsaetzlich falsche Massnahme. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 3. August 2011 im Kabinett beschlossen wurde, ist jedoch einseitig und schlecht gemacht.

Die Oeffnung des Fernbusmarktes gefaehrdet den Bestand des Schienenverkehrs insbesondere in Randlagen. Eine Ausduennung des Schienenverkehrs in Randgebieten ist jedoch nicht zu akzeptieren. Die Bundesregierung erwaehnt in ihrem Bericht vom 10. November 2010 zur Ueberpruefung der Bedarfsplaene fuer die Bundesschienenwege und die Bundesfernstrassen, dass sich die Verkehrsnachfrage in Busfernlinien zu rund 60 Prozent aus Verlagerung vom Schienenpersonenverkehr, zu 20 Prozent aus Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr und zu weiteren 20 Prozent aus induziertem Busfernverkehr zusammensetzt.

Mit der Zulassung von Fernbuslinien muss die Bundesregierung dem Grundsatz der Kostenwahrheit fuer die Verkehrsinfrastruktur gerecht werden und konsequent die Fahrten der Busfernlinien mit einer entsprechenden Bundesautobahnmaut belegen. Waehrend Fernzuege hohe Preise fuer die Nutzung der Schienentrassen zahlen, wuerden Busse nicht mit Entgelten fuer die Nutzung der Strasseninfrastruktur belegt. Es waere schon absurd, ein bundesweites Schienennetz mit viel Steuergeld auszubauen und instand zu halten, um es dann durch andere Verkehrstraeger zu beintraechtigen. Auch darf die Bundesregierung innerhalb des Verkehrstraegers Strasse keine Unterscheidung treffen zwischen gebuehrenfreien Kaffeefahrten und gebuehrenpflichtigem Lkw-Verkehr.

Es muss garantiert sein, dass fuer kuenftige Beschaeftigte ordentliche Loehne und Arbeitsvertraege gewaehrleistet werden.
Die Konkurrenz von Busunternehmen darf nicht ueber soziale Standards verzerrt werden. Lohn- und Sozialdumping auf deutschen Strassen sind mit der SPD nicht zu machen.



Billigangebote bei Fernbusverkehren duerfen auch nicht zur Aufhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards fuehren. Hier muss ein Massnahmenkatalog von der Bundesregierung erarbeitet werden, wie praeventive Sicherheitskontrollen effektiv durchgefuehrt werden koennen.

Ein weiteres Manko des Gesetzentwurfs sind die fehlenden verbindlichen Standards fuer die Barrierefreiheit. Hier muss uneingeschraenkt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission verwirklicht werden.

Die SPD wird sich bei den Beratungen im Bundestag und Bundesrat dafuer einsetzen, dass die genannten Massnahmen massgeblich mit in das Gesetz aufgenommen werden.


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Datum: 04.08.2011 - 18:15 Uhr
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