Niedersächsisches Förderprogramm trägt wachsender Bedeutung älterer Arbeitnehmer Rechnung
Der spätere Eintritt in die Rente und unabänderliche demografische Entwicklung machen die berufliche Weiterqualifizierung älterer Arbeitnehmer zunehmend bedeutender für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr setzt darum in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds einen neuen Schwerpunkt der Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM). Der Hamburger Fördermittelexperte und Steuerberater Günter Zielinski informiert über die neuen Bezuschussungsmöglichkeiten.
Vom WOM-Programm profitieren außerbetriebliche Bildungs- und Beratungseinrichtungen, die berufliche Weiterbildungen anbieten oder kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Personalentwicklung beraten. Zudem werden Einrichtungen gefördert, welche neue Weiterbildungs- und Personalentwicklungsmethoden entwickeln, die der Anpassung von KMU-Unternehmen an den Strukturwandel dienen.
Eine Bezuschussung im Rahmen der Weiterbildungsoffensive erhalten nur solche Unternehmen, die mindestens 5% der zuschussfähigen Gesamtausgaben selbst tragen. Stark spezifizierte Ausbildungsmaßnahmen werden mit bis zu 25% ihrer Kosten bezuschusst, allgemeine Maßnahmen mit bis zu 60%. Zusätzliche Förderung erhalten Ausbildungsmaßnahmen für behinderte und beeinträchtigte Menschen, ebenso wie Beihilfen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Maximalzuschuss beträgt 80% der relevanten Gesamtausgaben.
Für den neuen Sonderschwerpunkt „Altersgerechte Personalqualifizierung in niedersächsischen KMU“ stehen Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro bereit. Gefördert wird die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer, die Beratung von KMU-Unternehmen zur Planung der Personalentwicklung sowie die Entwicklung von Methoden der alterssensiblen und generationenübergreifenden Weiterbildung.
Der Sonderschwerpunkt wurde gesetzt, um die Anpassung niedersächsischer KMU-Unternehmen an die tiefgreifenden demografischen Wandlungsprozesse zu fördern, aufgrund derer die Bedeutung älterer Arbeitnehmer für die wirtschaftliche Wertschöpfung mittelfristig massiv ansteigen wird.
Bildungs- und Beratungseinrichtungen, die eine Förderung im Rahmen des Sonderschwerpunktes anstreben, müssen ihre Förderungskonzepte bis zum 30.09.2011 bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einreichen.
Die Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand ist nur ein Teilaspekt der diesjährigen niedersächsischen Förderprogramme. Insgesamt werden 56 Programme mit zusammen 8,8 Millionen Euro gefördert. Ob eine Förderung erfolgreich beantragt werden kann und welches Programm den eigenen Zielsetzungen am besten entspricht, ist angesichts der Vielzahl verfügbarer Alternativen schwer zu entscheiden. Der Hamburger Fördermittelexperte und Steuerberater Günter Zielinski bietet Förderung suchenden Einrichtungen darum seine volle Unterstützung an.
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Datum: 08.08.2011 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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