Wissenswertes zum Thema Kündigung

Wissenswertes zum Thema Kündigung

ID: 459173

Sechs wichtige Regeln

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, wissen diese oft nicht wie sie sich verhalten sollen. Die folgende Checkliste hilft Betroffenen sich auch in dieser existenzbedrohenden Situation richtig zu verhalten.



(firmenpresse) - Erstens!
Nach einer Kündigung muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Beträgt die Kündigungsfrist mehr als drei Monate muss er sich drei Monate vor Vertragsende melden. Verpasst er diese Fristen, verhängt die Agentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Zweitens!
Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine ausgesprochene Kündigung wehren, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, auch wenn noch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber laufen. Das Gericht überprüft dann, ob der Arbeitgeber berechtigt war, eine Kündigung auszusprechen.

Drittens!
Es kann erfolgreich gegen eine Kündigung geklagt werden, wenn der Arbeitgeber soziale Aspekte nicht hinreichend beachtet hat. Soziale Gründe, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung berücksichtigen muss, sind beispielsweise das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Behinderung.

Viertens!
Schwerbehinderte oder werdende Mütter genießen einen besonders starken Kündigungsschutz. Dies gilt auch für Eltern in der Erziehungszeit. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber kaum eine Möglichkeit zur Kündigung. Auch Betriebs- und Personalräte sowie Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Fünftens!
Der Arbeitgeber darf bei kurzfristigen Gewinnrückgängen Arbeitnehmer nicht sofort kündigen. Erst wenn über mehrere Monate der Gewinn deutlich zurückgeht und eine Besserung nicht zu erwarten ist, darf Personal entlassen werden.

Bevor der Arbeitgeber Mitarbeitern kündigt, muss er prüfen, ob die Arbeitnehmer in einem anderen Bereich beschäftigt werden können.

Sechstens!
Arbeitet der Gekündigte in einem Betrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern, gilt ein nur sehr eingeschränkter Kündigungsschutz. Auch gegen eine Kündigung während der Probezeit von maximal sechs Monaten besteht keinerlei Schutz.



Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.



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Datum: 10.08.2011 - 10:40 Uhr
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