Geplanter Ablasshandel mit der Schweiz: Ohrfeige fuer alle Steuerehrlichen
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Geplanter Ablasshandel mit der Schweiz: Ohrfeige fuer alle Steuerehrlichen
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Steuergerechtigkeit und den ordnungsgemaessen Gesetzesvollzug den Interessen der Schweizer Banken und ihrer straffaelligen deutschen Kunden opfern. Dies lehnen wir ab. Die SPD warnt bereits seit der Vereinbarung der jetzt abgeschlossenen deutsch-schweizerischen Steuerverhandlungen im Oktober 2010 vor einem leichtfertigen Verzicht auf bestehende deutsche Steueransprueche.
Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat. Nach geltender Rechtslage kann der Taeter eine Bestrafung aber durch Selbstanzeige und vollstaendige Steuerzahlung abwenden. Exklusiv fuer die Steuerpflichtigen, die mit oft hoher krimineller Energie in den vergangenen Jahrzehnten Vermoegen in dreistelliger Milliardenhoehe vor dem deutschen Fiskus in der Schweiz versteckten, will Bundesfinanzminister Schaeuble einen optionalen Rueckweg in die Legalitaet eroeffnen: anonym, kapitalschonend und nicht zuletzt rechtzeitig fuer die heutige Generation reicher Erben. Wem selbst dies zu teuer ist, dem bleibt die ungehinderte Verlagerung seines Vermoegens von der Schweiz in ein Drittland.
Die Idee ist absurd: Mit beispiellos reduzierten Voraussetzungen fuer die Straffreiheit sollen die uneinsichtigen Taeter belohnt werden, die bis heute ihr gemeinschaftsschaedigendes Verhalten fortsetzen. Abwegig ist auch, dass ausgerechnet die Schweizer Banken, die ihre Kunden bei der Steuerhinterziehung bisher unterstuetzen, die pauschalierte Steuer mit strafbefreiender Wirkung festsetzen, einziehen und abfuehren sollen. Die tatsaechliche Umsetzung im Einzelfall bleibt damit ungewiss.
Die Vereinbarung zur Beseitigung der Schweizer Altlast verletzt das Rechtsempfinden jedes ehrlichen Steuerzahlers in Deutschland. Die SPD wird im Deutschen Bundestag alle Fragen der Steuergerechtigkeit und der verfassungsrechtlichen Zulaessigkeit eingehend thematisieren. Bei Nachbesserungsbedarf muessen auch CDU/CSU und FDP das kommende Vertragsgesetz ablehnen, da den nationalen Parlamenten Aenderungen versagt sind.
Fuer die Schweiz ist das Abkommen Teil ihrer "Weissgeldstrategie", wonach der dortige Finanzplatz nur noch versteuerte Gelder verwalten soll. Mit dem Angebot einer anonymen Legalisierung unversteuerter Vermoegensbestaende hoffen die dortigen Banken, die drohende Abwanderung ihrer deutschen Kunden zu verhindern. Gegen geringfuegige Zugestaendnisse beim Bankgeheimnis wollen sie einen leichteren Marktzutritt in Deutschland und den Schutz vor Strafverfolgung wegen ihrer Beteiligung an den Steuerhinterziehungen erreichen.
Das deutsche Interesse an der Altfallregelung ist weniger offensichtlich. Beim juengst beschlossenen Schwarzgeldbekaempfungsgesetz sah die schwarz-gelbe Koalition noch keine Notwendigkeit, die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abzumildern. Schaeuble haelt die angestrebte privilegierte Behandlung von Straftaetern mit unversteuertem Vermoegen in der Schweiz allerdings fuer ein Instrument zur Erreichung von mehr Steuergerechtigkeit und erwartet deshalb keinen Widerstand in Deutschland (Neue Zuericher Zeitung vom 29. Oktober 2010).
Von der blossen Aussicht auf einmalige Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhoehe sollte sich der hiesige Gesetzgeber jedenfalls nicht blenden lassen. Die Schweizer Kreditwirtschaft, die ihre deutsche Klientel kennt, begrenzt seit Beginn der Steuerverhandlungen informell deren Verfuegungsbefugnis ueber Schwarzgeldanlagen und streitet heftig ueber die interne Aufbringung der Garantiesumme fuer Deutschland. Die Sorge der Banken, dass ihnen bei geringem Interesse der Steuerfluechtlinge auch an dieser neuerlichen Amnestieregelung ihre Vorleistung nicht erstattet wird, ist gross.
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Datum: 10.08.2011 - 13:00 Uhr
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