Anhörung zur Finanzausstattung der hessischen Kommunen - GRÜNE: Gutachterberechnungen müssen für eine sachliche politische Bewertung auf den Tisch
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Anhörung zur Finanzausstattung der hessischen Kommunen - GRÜNE: Gutachterberechnungen müssen für eine sachliche politische Bewertung auf den Tisch
Alle Gutachter konnten ihre Berechnungen weitgehend plausibel begründen, jedoch konnten einzelne Kritikpunkte nicht überzeugend ausgeräumt werden. Der Ausschuss hat sich darauf verständigt, dass nun die Zahlen und Berechnungsverfahren aller Gutachter transparent auf den Tisch gelegt werden. Dies trägt aus meiner Sicht zu einer weiteren Versachlichung der Debatte bei und ist ein begrüßenswertes Ergebnis der Anhörung", bewertet die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, die heutige Anhörung.
Trotz der Uneinigkeit der Sachverständigen über den richtigen Weg zur Ermittlung einer angemessenen kommunalen Finanzausstattung, hat die kontroverse Diskussion in der Anhörung aus Sicht der GRÜNEN einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen dem Land und seinen Kommunen geleistet. Der eingeschlagene Weg des miteinander Redens und Streitens muss nun durch Vorlage der Berechnungsgrundlagen weiter versachlicht werden.
"Dreh-und Angelpunkt der Finanzdebatte ist die Frage, wie die Finanzmittel zwischen Land und Kommunen verteilt werden. Dazu haben wir neue Vorschläge gemacht. Für uns GRÜNE ist die aktuelle Debatte zur Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung besonders spannend, da wir in unserem Konzept zum Kommunalen Finanzausgleich, den Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG) als Instrument zur fairen und verlässlichen Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen vorgeschlagen haben", betont Sigrid Erfurth. "Denn wir GRÜNE haben vorgeschlagen, dass alle in Hessen verbleibenden Steuereinnahmen zwischen dem Land und den Kommunen anhand ihrer tatsächlichen Aufgabenverteilung aufzuteilen sind ? und darum drehte sich heute die gesamte Anhörung."
Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG) stellt sicher, dass das festgelegte Verteilungsverhältnis auch dann aufrechterhalten wird, wenn sich die Einnahmen des Landes und der Kommunen phasenweise gegenläufig entwickeln.Technisch gesprochen legt der GMG Folgendes fest: Die Entwicklung der Gesamteinnahmen der Kommunen aus Steuern sowie den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich soll sich gleichmäßig zur Entwicklung der dem Land verbleibenden Finanzmasse aus Steuern abzüglich des Länderfinanzausgleichs sowie abzüglich der den Kommunen zufließenden Finanzmasse im kommunalen Finanzausgleich, also zu den Netto-Gesamteinnahmen des Landes gestalten.
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Datum: 10.08.2011 - 16:15 Uhr
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