Bewertung des Übertrags von Privatwirtschaftsgütern auf Personengesellschaften

Bewertung des Übertrags von Privatwirtschaftsgütern auf Personengesellschaften

ID: 459637

Mit Schreiben vom 11.07.2011 hat das Bundesministerium für Finanzen klargestellt, wie die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das gesamthänderische Vermögen einer Personengesellschaft steuerlich zu bewerten ist. Die Abgrenzung der unentgeltlichen verdeckten Einlage von entgeltlichen Übertragungsvorgängen erläutert der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig.



(firmenpresse) - Werden Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht, kann dies in Form eines entgeltlichen Übergangs oder einer verdeckten Einlage erfolgen. Ersteres ist der Fall, wenn dem Einbringenden eine Gegenleistung erwächst. Diese kann aus einer Stärkung seiner Gesellschaftsrechte, Vergütung oder anderen Leistungsformen bestehen.
Demgegenüber handelt es sich um eine verdeckte Einlage, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgte, also weder mit einer gestärkten gesellschaftsrechtlichen Position noch einer anderweitigen Gegenleistungen einherging. Verdeckte Einlagen werden steuerlich nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5. EStG bewertet.

Die buchungstechnische Erfassung des Übertragungsvorganges wird wie folgt vorgenommen:

Voll entgeltliche Übertragung
Eine Unterscheidung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Bestandteilen des Übertragungsvorganges ist entbehrlich, wenn der gemeine Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes in vollem Umfang in die Gegenbuchung einfließt. Hier handelt es sich um einen eindeutig entgeltlichen Übertrag.

Unentgeltliche Übertragung
Die unentgeltliche Übertragung in Form der verdeckten Einlage wird ausschließlich auf einem gesamthänderischen Kapitalrücklagenkonto der Personengesellschaft oder aber als Ertrag verbucht, sofern dies im konkreten Einzelfall handelsrechtlich zulässig ist. Durch die verdeckte Einlage profitieren alle Gesellschafter indirekt von den Folgen der Unternehmenswertsteigerung. Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn der übertragenden Person keine Gesellschaftsrechte oder anderweitigen Leistungen für die eingebrachten Wirtschaftsgüter zugutekommen.

Teilentgeltliche Übertragung
Bei teilentgeltlichen Übertragungen wird eine Teilung des Übertragungswertes in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Anteil vorgenommen, die ihrem jeweiligen Charakter entsprechend in der Buchführung zu berücksichtigen sind. Diese Übertragungsform kommt in Betracht, wenn für übertragene Wirtschaftsgüter vereinbarungsgemäß eine Gegenleistung unterhalb ihres Gemeinwertes angesetzt wird. Die Differenz zwischen entgeltlichem, mit Gegenleistung honoriertem Gemeinwertanteil, und dem gesamten Gemeinwert gilt als verdeckte Einlage.



Die korrekte Beurteilung und Verbuchung übertragener Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen ist in steuerrechtlicher Hinsicht ausgesprochen wichtig. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig steht für umfassende Auskünfte zu diesem Themengebiet jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



drucken  als PDF  Kooperation mit der SOH Berlin (Stalkingopferhilfe) Ausbildung zum Steinmetz
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 10.08.2011 - 17:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459637
Anzahl Zeichen: 3034

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 341 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bewertung des Übertrags von Privatwirtschaftsgütern auf Personengesellschaften"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Besteht die Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung? ...
Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist

Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...
Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das Votum der Länder ist noch nicht vollzogen. Autofa

Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante ...
Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den U


Weitere Mitteilungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig


Kooperation mit der SOH Berlin (Stalkingopferhilfe) ...
Enge Zusammenarbeit mit der SOH-Berlin Seit dem 01. März 2009 arbeitet unsere Detektei mit der Opfer Stalking Hilfe Berlin zusammen. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die zukünftige Zusammenarbeit, und hoffen, dass dieses Netzwerk aus Opferhilfe und der ermittlerischen Arbeit unserer Dete

Produktivität in Unternehmen steigern durch Mitarbeiterqualifikation und Personalmanagement ...
Service wird von Menschen gemacht. Sie machen den Mehrwert einer Dienstleistung aus. Service-Mitarbeiter sind vielfach das Bindeglied zwischen den Abteilungen eines Unternehmens, und sie sind praktisch immer der Draht nach draußen, zu den Kunden. Dafür benötigt man qualifizierte Mitarbeiter. „M

Die steuerrechtliche Verteilung von Gesamtbeiträgen an Sozialversicherungsträger im Ausland ...
Arbeitnehmer sind berechtigt, ihre Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung als Sonderabgaben in die Einkommensteuerveranlagung einzubringen. Hierzu zählen sowohl die Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenkasse als auch sogenannte Vorsorgeaufwendungen, beispielsweise die Grundleistungen de

Wir bringen Ihre Texte auf Kurs ...
Fehlerhafte oder schlecht formulierte Texte lassen an der Sorgfalt des Verfassers Zweifel aufkommen und schaden auch dem Image eines Unternehmens. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Kommunikation sind daher ansprechende und verständliche Texte. Sie müssen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrier


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z