Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Verhandlungstermin zur Inkasso-Lizenz am 25.8.2011
Mit Bescheid vom 15.09.2009 hatte das Kammergericht Berlin die am 05.05.2009 erteilte Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH als Inkasso-Unternehmen widerrufen und diese Entscheidung im Widerspruchsverfahren mit Bescheid vom 01.12.2009 nochmals bekräftigt.
Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Verhandlungstermin zur Inkasso-Lizenz am 25.8.2011(firmenpresse) - Grund hierfür waren einige wenige Verbraucherschreiben, die das Kammergericht erreicht hatten.
Fälschlicherweise gab es im Internet Einträge, die das Kammergericht als zuständige Stelle für solche Verbraucheranfragen publizierten, obwohl alleine die Deutsche Zentral Inkasso GmbH bei Rückfragen und Beschwerden zur Forderung Abhilfe schaffen kann.
Gegen die Bescheide des Kammergerichts vom 15.09.2009 und 01.12.2009 wurde seitens der Deutschen Zentral Inkasso GmbH eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Die Begründetheit des Widerrufs der Inkasso-Lizenz wird nun erstinstanzlich am Verwaltungsgericht Berlin am 25.8.2011 um 10.00 Uhr verhandelt. Hier wird sich das Gericht mit der Frage befassen müssen, ob einige Beschwerden von juristischen Laien ausreichend sein können, einem vorbildlich geführten Unternehmen die Lizenz zu entziehen.
Entgegen einiger unqualifizierter Annahmen wird es hierbei vorrangig um grundlegende Fragen zum Inkassowesen gehen, weshalb eine Entscheidung zu erwarten ist, die gegebenenfalls auf die gesamte Inkassobranche Auswirkungen haben wird.
Geschäftsführer Bernhard Soldwisch hierzu: "Die am Kammergericht eingegangenen Verbraucherschreiben wurden alle an uns weitergeleitet und hier sorgfältig geprüft. Sehr viele Schuldner haben versucht, durch das Kammergericht einen kostenlosen Rechtsrat zu erhalten, welchen das Kammergericht gar nicht erteilen darf. Bei den Beschwerden wurden nahezu alle Schuldner durch unser Inkasso-Unternehmen zu Recht gemahnt, da Sie einen vereinbarten Betrag schuldig geblieben waren. In einigen wenigen Fällen hatten Schuldner gerade an den Mandanten gezahlt, als die Forderung an uns übergeben wurde. Ein Inkasso-Vorgang ist für die meisten Menschen ein unangenehmes Erlebnis. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum - auch online entstandene Forderungen müssen bezahlt werden. Wir gehen daher im vorliegenden Verfahren fest davon aus, dass ein Urteil nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällt werden wird - und die leidige Diskussion um die Inkasso-Lizenz sehr bald in unserem Sinne geklärt ist."
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Datum: 11.08.2011 - 09:00 Uhr
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