Rückabwicklung-Welle in Sachen „DG-Beteiligung“
Diese sogenannte „Rückvergütungsrechtsprechung“ des BGH verschafft zwischenzeitlich zahlreichen betroffenen Anlegern herausragende Erfolgsaussichten Schadensersatzansprüche gegen die DG-Beteiligungen vertreibende Volks- und Raiffeisenbanken gerichtlich durchzusetzen.
So verurteilte zuletzt das OLG Bamberg die dort beklagte Bank auf vollständige Rückabwicklung zuzüglich entgangenen Gewinns von 4% pro Jahr für die Anlagedauer von 18 Jahren.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einschlägige Pressemitteilungen.
„Nach wie vor sind sich die wenigsten Anleger um die Gefahr der absoluten Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche bewusst, verjähren Schadensersatzansprüche für Beteiligungen, die vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurden, zum 31.12.2011, danach diese Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar sind“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vertrauensanwälte selbst zahlreiche DG-Geschädigte anwaltlich vertreten.
Gerade der Hinweisbeschluss des BGH vom 09.03.2011 um die namentliche Benennung der Bank als Empfängerin von Rückvergütungen hat für zahlreiche Anleger die Erfolgschancen um die komplette Rückabwicklung ihrer gescheiterten Beteiligung enorm verbessert.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit einer grundsätzlich kostenfreien Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. Weitere Informationen unter info@schutzverein.org.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 11.08.2011 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 460235
Anzahl Zeichen: 1895
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.08.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückabwicklung-Welle in Sachen „DG-Beteiligung“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Die Aufrechnung verjährter Mietzinsforderungen mit einem als Kaution verpfändeten Sparkonto ...
Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit eine
Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er die Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt? ...
Im Wohnungsmietrecht hat der Bundesgerichtshof dies nur für den Fall bejaht, dass der Vermieter nicht jederzeit in der Lage ist, die Kaution zurückzuzahlen. Wenn wegen drohender Überschuldung ein Zugriff der Gläubiger zu erwarten ist, liegt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung und damit â€
Verspätete Mietzahlung: Wird der Samstag bei der Berechnung der 3 Werktage mitberechnet? ...
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entschei
Strafanzeige gegen die Arbeitgeber - Wann riskiert der Arbeitnehmer eine Kündigung? ...
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 21.7.2011 (Whistleblower-Fall, Heinisch ./. Bundesrepublik Deutschland, zuvor Heinisch ./. Vivantes Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28.3.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1884/05) hat für erhebliches M




