Steger Inkasso gewinnt Rechtsstreit

Steger Inkasso gewinnt Rechtsstreit

ID: 462246

Steger Inkasso GmbH, rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 247/10):
Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 458/11):



(firmenpresse) - Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Frankfurt, in seinem Urteil AZ 8 C 247/10 die Wirksamkeit der Verträge der Premium Media Solutions auf der Seite www.nackte-teenies.net (Betreiber der Forderung ist die Steger Inkasso GmbH) in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat, folgte nun auch das Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 20.06.2011 unter dem Aktenzeichen 33 C 458/11 der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt und begründet seine Entscheidung zugunsten der Steger Inkasso GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen. Weiter führt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich. Die Seitengestaltung der Premium Media Solutions AG in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung): "Durch den offensichtlichen Preishinweis auf der Startseite muss dem verständigen Anwender klar sein, dass er mit der Anmeldung einen Vertrag abschließt und daher die Entgeltlichkeit des Angebots naheliegend ist. Dem potentiellen Interessenten drängt sich somit die Kenntnisnahme des Textes zu den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nahezu auf."

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drucken  als PDF  Wieder mehr Verbraucherinsolvenzen - BDIU: Wohlverhaltensperiode beibehalten, um Gläubigerrechte zu schützen Die Rechte des Mieters und Vermieters bei Schimmelbefall
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Datum: 16.08.2011 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 462246
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Gattler
Stadt:

Frankfurt


Telefon: 0699435050

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.08.2011

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