Verweigerung der Zusatzbeiträge: 150.000 Kassenpatienten droht Pfändung
• Checkliste informiert über Rechte und Pflichten der Versicherten
• DAK: Sozialgericht Berlin erklärt erhobene Zusatzbeiträge für unrechtmäßig

(firmenpresse) - Berlin, 18.08.2011. Noch immer sorgt das Thema Zusatzbeitrag bei vielen Kassenpatienten für Ärger und Verunsicherung. Nach Einführung der Praxisgebühr, der Steigerung des allgemeinen Beitragssatzes und Zuzahlungen können die gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 noch einen zusätzlichen Beitrag von ihren Versicherten verlangen, wenn sie mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Viele Versicherte haben daher bis dato die Zahlung verweigert – dies könnte sie nun teuer zu stehen kommen. Rund 150.000 Versicherten droht die Gehalts- oder Rentenpfändung durch die zuständigen Hauptzollämter.
Checkliste klärt auf: Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer
Da sich Versicherte komplett alleine um die Entrichtung der Zusatzbeiträge kümmern müssen, macht sich Verunsicherung und auch Frust breit. Abhilfe schafft nun das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/checkliste erhalten Verbraucher ab sofort eine 10 Punkte umfassende Checkliste zum Thema Zusatzbeiträge.
Die vier wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Offizielle Ankündigung durch die Krankenkasse abwarten
Zunächst muss jedes Mitglied eine Ankündigung erhalten, in der die Krankenkasse die Erhebung des Zusatzbeitrages offiziell mitteilt.
2. Rechtmäßigkeit überprüfen
Anschließend sollte die Ankündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
3. Einen Wechsel in Betracht ziehen
Nicht alle Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Freiwillig Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.*
4. Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages und Zahlungsmodalitäten beachten
Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren, Säumniszuschlägen oder sogar Pfändung führen. Daher unbedingt die Fälligkeit der ersten Beitragszahlung beachten.
Wer einen Krankenversicherungswechsel anstrebt, kann sich auf 1A Krankenversicherung einen Überblick aller Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge verschaffen. Zusatzbeitrag-Liste unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/liste
Sozialgericht Berlin erklärt DAK-Zusatzbeiträge für unrechtmäßig
Weniger gefährdet scheinen momentan die Zahlungsverweigerer der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Aktuell sorgt das Urteil des Sozialgerichts Berlin gegen die Krankenkasse für hitzige Diskussionen. Seit Februar 2010 mussten die Mitglieder einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich leisten. Nun hat das Sozialgericht Berlin die bereits erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkasse für unrechtmäßig erklärt, da die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Ob die Versicherten die bereits geleisteten Zahlungen tatsächlich erstattet bekommen bleibt vorerst offen, denn die DAK hat bereits Berufung angekündigt.
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1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben unter http://www.1a-krankenversicherung.de/vergleich zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder Ratgeber zur Sozialversicherung.
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Datum: 18.08.2011 - 12:32 Uhr
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