Höherer Spritverbrauch: Gericht billigt Abweichung von Herstellerangaben
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Höherer Spritverbrauch: Gericht billigt Abweichung von Herstellerangaben
Bad Windsheim (ARCD) ? Viele Neuwagenkäufer ärgern sich in der täglichen Fahrpraxis über einen aus ihrer Sicht zu hohen Spritverbrauch, der deutlich über den Normverbrauchsangaben des Herstellers liegt. Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug sogar mit einem Profitester hinter dem Steuer um acht Prozent mehr schluckte als angegeben, klagte auf Rücknahme des Fahrzeugs. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin in einem aktuellen Urteil (Az: I-28 U 12/11) keinen hinreichenden Grund. Es brauche dazu eine Abweichung um mindestens zehn Prozent, so die Einschätzung der Richter. Dem Oberlandesgericht Stuttgart reichte hingegen in einem früheren Urteil (Az: 7 U 132/07) bereits ein Mehrverbrauch von 9,1 Prozent gegenüber den Werksangaben aus. Es verurteilte den Hersteller zu einer Kaufpreisminderung, zur Übernahme der gegnerischen Anwalts- und Gutachterkosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz.
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland kritisiert seit Langem die unrealistischen Verbrauchstests nach dem geltenden europäischen Messverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Gemessen wird dabei unter Laborbedingungen mit speziell optimierten Serienfahrzeugen, bei denen Lichtmaschinen und Klimaanlagen deaktiviert sind. Die Messungen laufen grundsätzlich mit voll geladener Batterie, extrem hohem Reifendruck, dünnflüssigem Motorenöl, Leichtlaufreifen und ausgeschalteter Beleuchtung ab. Vollgas geben kommt dabei nicht in Frage. Bedingungen also, die weit von einer realen Fahrpraxis entfernt sind.
Bis 2014 will sich die Politik mit der Autoindustrie auf eine weltweite Regelung zur Messung von Normverbrauch und CO2-Ausstoß bei Benzin- und Dieselautos einigen. Der neue WLTPZyklus ("Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure") soll ab 2020 global für alle Hersteller gelten und Werte liefern, die näher an der Praxis liegen. ARCD
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Datum: 18.08.2011 - 15:00 Uhr
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