Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Bürger
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Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Bürger
Am Dienstag haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zur gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung geschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings:
"Mit der gemeinsamen Aufenthaltsüberwachung haben die beteiligten Länder einen wesentlichen Betrag für die Sicherheit der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern geleistet.
Mit den Justizministern der beteiligten Länder stimmen wir überein, dass ein vollständiger Schutz gefährlicher Straftäter nur durch eine geschlossene Unterbringung zu erreichen ist. In der jetzt anstehenden Neukonzeption der Sicherungsverwahrung wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion daher darauf achten, dass auch den Sicherheitsinteressen der Bürger und dem Schutz potentieller Opfer hinreichend Rechnung getragen wird.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") ist daher kein wirksamer Ersatz für die geschlossene Unterbringung; Rückfalltaten werden sich dadurch nicht vollständig vermeiden lassen. Aber wenn gefährliche Straftäter entlassen werden müssen, ist sie ein wirksames Mittel zur Verbesserung ihrer Überwachung und zur Entlastung unserer Polizeibeamten. Von den Leistungen der Polizeibeamten bei der Überwachung entlassener Sexual- und Gewaltverbrecher in Freiburg konnte ich mich selbst überzeugen. Die dortige Situation ist auf Dauer weder für die dort eingesetzten Beamten, noch für den Steuerzahler hinnehmbar.
Auch durch die abschreckende Wirkung einer erleichterten Aufklärung wird aber ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die Bürger erreicht.
Wir würden uns wünschen, dass sich auch noch weitere Länder an dieser gemeinsamen elektronischen Aufenthaltsüberwachung beteiligen."
Hintergrund:
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern haben gestern eine gemeinsame Überwachung entlassener Straftäter vereinbart.
Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen der zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 31.08.2011 - 12:15 Uhr
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