ARCD: Blinkmuffel gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer
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ARCD: Blinkmuffel gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt aber deutliche Blinksignale, wenn die Fahrtrichtung geändert, an einem Hindernis vorbeigefahren oder die Spur gewechselt wird.
Auch beim Herausfahren aus einer Parklücke ist der Blinker vorgeschrieben. Darauf weist der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland hin. Eine Ausnahme gilt bei Einfahrt in einen Kreisverkehr ? Blinken ist dort laut StVO ausdrücklich untersagt. Das ist auch sinnvoll, weil nachfolgende Fahrer glauben könnten, das vordere Fahrzeug verlasse gleich wieder den Kreisel. Bei der Ausfahrt bleibt es hingegen beim Blinkgebot.
Nach Beobachtungen des ARCD sind viele Blinkmuffel auf Deutschlands Straßen unterwegs.
Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer. Untersuchungen und Umfragen belegen, dass nur etwa zwei von drei Autofahrern Richtungsänderungen und Spurwechsel nach Vorschrift signalisieren. Als Ursachen für Fehlverhalten fanden Experten vor allem Vergesslichkeit, Überheblichkeit und Egoismus bei den Blinksündern heraus. Einen weiteren Grund sehen Experten in einer zu geringen Abschreckung durch zu wenig Kontrollen und geringe Sanktionen. Blinkmuffeln drohen maximal bis zu 35 Euro Bußgeld für ihr Fehlverhalten.
Richtig teuer kann es jedoch werden, wenn ein Unfall passiert. Dann kann Falschblinker sogar die Alleinschuld treffen, wie Gerichte in der Vergangenheit urteilten.
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Datum: 02.09.2011 - 10:00 Uhr
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