Der VCD begrüßt Gegenentwurf der rot-grün regierten Länder zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
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Der VCD begrüßt Gegenentwurf der rot-grün regierten Länder zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die europarechtlichen Vorgaben der seit 2009 geltenden EG-VO 1370/2007 ist vor allem nötig, um für alle Akteure im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, mehr Planungssicherheit zu erlangen und zügig einen attraktiven Nahverkehr anbieten zu können.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beurteilt den alternativen Gesetzesentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. *Wir unterstützen den rot-grünen Gegenentwurf zur Novellierung des PBefG, da dieser ernsthaft die Ausgestaltung eines attraktiven und fahrgastorientierten öffentlichen Verkehr ermöglicht", so Sandro Battistini, ÖPNV-Referent beim VCD.
Der Gegenentwurf stärkt die Aufgabenträger, die für die Ausgestaltung des ÖPNV politisch verantwortlich sind. Zukünftig sollen sie allein und nicht mehr die Genehmigungsbehörde für die Sicherstellung einer *ausreichenden Verkehrsbedienung" zuständig sein. Der von ihnen aufzustellende Nahverkehrsplan kann nun qualitative Vorgaben zu Umwelt- und Sozialstandards enthalten, die wiederum bei der Liniengenehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre von der Genehmigungsbehörde verbindlich berücksichtigt werden müssen.
Besonders begrüßenswert ist aus Sicht des VCD, dass zum ersten Mal auf bundesrechtlicher Ebene Fahrgastverbände erwähnt werden. Ihre Interessen sollen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans angemessen berücksichtigt werden. Sandro Battistini: "Mit diesen Vorschlägen werden die für den ÖPNV politisch verantwortlichen Aufgabenträger endlich in die Lage versetzt, ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot aus einer Hand zu gestalten. Dadurch wäre die Bevölkerung nicht nur ausreichend mit attraktiven Verkehrsleistungen versorgt, sondern es könnten weitere gesellschaftspolitische Ziele der Aufgabenträger, wie der Umweltschutz, wirksam gesteuert werden."
Die bereits im Kabinettsentwurf vorgeschlagene Liberalisierung des Fernbusmarktes, erfahre im Gegenentwurf der Länder ebenfalls eine positive Weiterentwicklung, so Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin beim VCD. Unter anderem regelt er den barrierefreien Zugang, gleiche Fahrgastrechte wie im Bahnverkehr, die Einbeziehung der Fernbusse in die Mautpflicht und eine unternehmensübergreifende Auskunfts- und Vertriebsplattform.
*Wir begrüßen, dass es zukünftig durch die Öffnung des Marktes für Fernlinienbusse ein weiteres Angebot im öffentlichen Verkehr geben wird. Insbesondere für preissensible Menschen werden Busfahrten als Ergänzung zum Angebot im Schienenfernverkehr attraktiv", betont Heidi Tischmann.
Für Rückfragen und weitere Informationen:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin * Tel.: 030/280351-12 * Fax: -10 * presse@vcd.org * www.vcd.org
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Datum: 06.09.2011 - 21:04 Uhr
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