Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geht zulasten der Kommunen
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Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geht zulasten der Kommunen
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbaende und des Verbandes kommunaler Unternehmen haben ebenso wie Buergermeister und Geschaeftsfuehrer der oeffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe verdeutlicht, dass der Entwurf der Bundesregierung zulasten der Kommunen und Buerger geht.
Insbesondere die geplante Ausweitung gewerblicher Sammlungen fuehrt in letzter Konsequenz zu steigenden Abfallgebuehren.
Der Gesetzentwurf ermoeglicht gewerbliche Sammlungen in dauerhaften Strukturen. Nach Ansicht der kommunalen Seite sind die im Gesetz vorgesehenen Moeglichkeiten zum Verbot gewerblicher Sammlungen rein theoretischer Natur.
In der Praxis wuerden sich die privaten Entsorger die gewinnbringenden Teile des Hausmuells herauspicken und die Kommunen muessten den Restmuell teuer beseitigen. Auch das Argument, dies sei europarechtlich notwendig, wird abgelehnt.
Rechtsanwalt Hartmut Gassner stellte eindeutig klar, dass eine Beschraenkung der gewerblichen Sammlungen, wie es das oberste deutsche Verwaltungsgericht 2009 festgelegt hat, europarechtskonform ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion teilt diese Auffassung. Die Entsorgung von Hausmuell und hausmuellaehnlichen Gewerbeabfaellen ist Daseinsvorsorge und gehoert in die Zustaendigkeit der Kommunen.
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Datum: 09.09.2011 - 16:00 Uhr
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