München-Fonds GmbH & Co. Projekt III KG – wie geht es nach der Insolvenzantragstellung weiter?
„Viele Anleger sind verunsichert, inwieweit der Insolvenzverwalter das Recht hat, Ausschüttungen von ihnen zurückzuverlangen. So wurde den wenigsten Anlegern anlässlich der Beratungsgespräche zu deren Fondsbeitritt die Bedeutung der sogenannten „Nachhaftung“ gemäß § 172 Abs. 4 HGB erläutert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Mitunter lassen indes, die damals agierenden Berater, welche diese Fondsbeteiligung als lukratives Renditemodell zur Zeichnung empfahlen, aktuell ihre Anleger nach wie vor um die Bedeutung der Nachhaftung im Unklaren.
Die sogenannte „Nachhaftung“ ist ein einer Fondsbeteiligung in Form der Kommanditgesellschaft spezifisches Risiko, müssen Anleger ihre Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft bzw. an einen Insolvenzverwalter zurückzahlen, wenn während der Laufzeit des Fonds diese Ausschüttungen aus den Verlusten der Gesellschaft geleistet wurden.
In den wenigsten Fällen wurden Anleger über dieses Risiko belehrt, wurde meistens auch das Fondsprospekt, in welchem diese Gefahr dargestellt ist, nicht rechtzeitig vor Zeichnung überlassen.
„Geschädigten Anlegern sei dringendst angeraten, sich anwaltlichen Rat bei einem auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts zu holen, insoweit mögliche Empfehlungen des Anlageberaters um anwaltliche Hilfe mit Skepsis zu begegnen ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Auch der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstberatung zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
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www.schutzverein.org
Datum: 15.09.2011 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 480243
Anzahl Zeichen: 2064
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.09.2011
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