Gesetzentwurf der SPD zur Gemeindeordnung - GRÜNE: Änderungen sind zum Teil gut, aber widersprüch

Gesetzentwurf der SPD zur Gemeindeordnung - GRÜNE: Änderungen sind zum Teil gut, aber widersprüchlich

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Gesetzentwurf der SPD zur Gemeindeordnung - GRÜNE: Änderungen sind zum Teil gut, aber widersprüchlich



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewertet den heute von der SPD-Fraktion vorgestellten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als widersprüchlich. "Im Gegensatz zur Flut der mehr oder weniger guten Regelungen im HGO-Gesetzentwurf von CDU und FDP hat sich die SPD zwar auf die zwei wirklich relevanten Themen konzentriert: Bürgerbeteiligung und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind jedoch widersprüchlich", stellt die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ellen Enslin, fest.

Bei der Bürgerbeteiligung habe sich die SPD offensichtlich vom Gesetzentwurf der GRÜNEN aus der 16. Wahlperiode inspirieren lassen (Drs. 16/7641). "Auf der einen Seite will die SPD die Ausweitung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, was wir durchaus als einen wichtigen Beitrag zu mehr Demokratie begrüßen. Auf der anderen Seite aber will die SPD die Ein-Personen-Fraktion in kleinen Gemeinden abschaffen. Das würde bedeuten, dass die Wahlentscheidung eines relevanten Teils der Bevölkerung zukünftig nicht mehr respektiert würde", so Enslin. In kleinen Gemeinden kann es sein, dass Parteien nur einen Sitz in der Gemeindevertretung bekommen, obwohl sie bis zu 10 Prozent der Stimmen erhalten haben. Ohne die Möglichkeit, dass eine Einzelperson eine Fraktion bilden könne, entfielen für diese Mandatsträger wichtige Beteiligungsrechte.

Außerdem wolle die SPD die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden erleichtern. "Die Regelungen der SPD eröffnen den Gemeinden zwar neue Spielräume, ignorieren aber die Notwendigkeit, die Energiewende voranzutreiben. Sonst hätten sie ? wie in der Anhörung von Sachverständigen gefordert ? in ihren Gesetzentwurf aufgenommen, dass der Anschluss- und Benutzungszwang von kommunalen Versorgungsunternehmen mit Umwelt- und Ressourcenschutz begründet werden könnte."


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag


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Datum: 16.09.2011 - 18:15 Uhr
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