Notfallregelungen im Unternehmen: Vorsorge sichert Weiterbestehen.
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Die überwiegende Mehrheit der kleineren und mittelständischen Unternehmen wird vom Inhaber geführt. Fällt er unerwartet aus, kann das fatale Folgen haben. Die Oberhausener Unternehmensberaterin Ursula Unterberg-Wegener gibt einen Überblick über die notwendigen Regelungen, die ein Unternehmer für den Fall längerer Abwesenheit oder Ausfall treffen sollte.
Konzentrieren sich alle wesentlichen Vollmachten auf die Person des Chefs, gelangen seine Mitarbeiter nicht mehr an die Unternehmenskonten, sollte er ausfallen. Ohne Bankvollmacht sind sie nicht in der Lage, Überweisungen zu tätigen und Zahlungen an Lieferanten, Mitarbeiter order Institutionen fallen unweigerlich aus. Kurz: Das Unternehmen ist, völlig unabhängig von seiner Finanzlage, zahlungsunfähig.
Ähnlich negative Folgen können entstehen, wenn die Kundenbeziehungen allein über den Chef laufen. Sollen Probleme geklärt oder Angebote unterbreitet werden, wird es ohne den ausgefallenen Unternehmensleiter schwer, mit den zuständigen Ansprechpartnern beim Kunden in Kontakt zu treten.
Damit aus Versäumnissen und vermeintlichen Lappalien keine fatalen Stolpersteine werden, rät Unternehmensberaterin Ursula Unterberg-Wegener zur Notfallvorsorge. Besonders wichtig sind eindeutige Regelungen zur Stellvertretung und den Kontovollmachten. Für einen geregelten Geschäftsbetrieb sind aber auch detaillierte Aufzeichnungen und Anweisungen zu allen Geschäftsprozessen, die in der alleinigen Verantwortung des Chefs liegen, bedeutsam. Wichtige Informationen wie Passwörter sollten vor Verlust geschützt werden.
Im Grunde geht es darum, dass der Unternehmer sich vor Augen führt, in welchen Bereichen er für sein Unternehmen unverzichtbar ist und hier Notfallpläne schafft. Die Regelungen und Dokumente sollten aus Sicherheitsgründen beim Notar hinterlegt werden.
Banken und seriöse Kapitalanleger legen Wert auf eine durchstrukturierte Notfallplanung, die ihre Ausfallrisiken reduziert. Sollen sie in die Unternehmensfinanzierung eingebunden werden, gilt es, Verantwortlichkeit zu beweisen und die unternehmerischen Prozesse für den „Fall der Fälle“ abzusichern.
In eine durchstrukturierte Notfallregelung fließen verschiedenste Aspekte ein. Ursula Unterberg-Wegener steht kleinen und mittelständischen Unternehmen mit ihrer langjährigen Erfahrung dabei zur Seite, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.
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Datum: 21.09.2011 - 10:07 Uhr
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