Bundesinnenminister verbietet neonazistische Gefangenenhilfsorganisation

Bundesinnenminister verbietet neonazistische Gefangenenhilfsorganisation

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Bundesinnenminister verbietet neonazistische Gefangenenhilfsorganisation



(pressrelations) - innenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat mit Wirkung vom heutigen Tag den bundesweit größten Neonazi-Verein, die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG), verboten. Seither laufen in den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen führende Mitglieder der HNG.
Die HNG war bereits im Herbst vergangenen Jahres Ziel einer breit an-gelegten Durchsuchungsaktion. Die zwischenzeitlich ausgewerteten Funde verdeutlichen, dass sich die HNG dem aktiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verschrieben hat. Unter dem Motto "Drinnen wie draußen eine Front." bestärkt die HNG unter dem Deckmantel einer vermeintlich karitativen Betreuung von Strafgefangenen inhaftierte Rechtsextremisten in ihrer nationalistischen Überzeugung und motiviert sie, in ihrem "Kampf gegen das System" fortzufahren. Demnach ist es gerade nicht ihr Ziel, straffällig gewordene Rechtsextremisten zu resozialisieren, sondern im kriminellen rechtsextremistischen Spektrum dauerhaft zu verankern.

Dazu erklärte der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Es war nicht länger hinnehmbar, dass inhaftierte Rechtsextremisten durch die HNG in ihrer aggressiven Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestärkt werden. Aus Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats sowie der Verherrlichung des Nationalsozialismus versuchte die HNG, rechtsextreme Straftäter in der Szene zu halten. Die HNG hat zur verzeichnenden Radikalisierung der Neonaziszene beigetragen. Mit Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung stärkte und festigte die HNG über den einzelnen inhaftierten Rechtsextremisten hinaus zugleich auch die rechtsextremistische Szene als Ganzes. Dem galt es, mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie wirksam entgegenzutreten. Das haben wir mit dem heutigen Verbot getan."

Weitere Informationen im Internet:


www.bmi.bund.de
www.verfassungsschutz.de


Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
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Datum: 21.09.2011 - 10:30 Uhr
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