MS „List“ GmbH & Co. KG schlittert in Insolvenz

MS „List“ GmbH & Co. KG schlittert in Insolvenz

ID: 485458
(firmenpresse) - Am 08.09.2010 wurde vom AG Tostedt (Az.: 28 IN 110/11) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „List“ GmbH & Co. KG angeordnet.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Damit hat es nach dem Schiffsfonds Marnavi Splendor des Anbieters KGAL bei dem 330 Anleger rund EUR 11,0 Mio. investiert haben, wieder einen Schiffsfonds erwischt.

Hintergrund des aktuellen Insolvenzantrages war Presseberichten zufolge der Umstand, dass die finanzierende Bank ihre Zustimmung zum aktuellen Chartervertrag der MS List verweigert hatte. Auch in Sachen „Marnavi Splendor“ konnten die schiffsfinanzierenden Banken Sanierungskonzepte nicht länger mittragen und wollten durch den Verkauf wenigstens das Eigenkapital retten.

„Die Gelder der Anleger interessieren die Banken dabei nicht; für diese hat sich aber letztendlich ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals realisiert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auch darauf hinweist, dass Kapitalanleger durch mögliche Sanierungskonzepte grundsätzlich von der wirtschaftlichen Schieflage Kenntnis erlangen konnten, so dass bei Schiffsfonds, bei denen im Jahr 2008 Sanierungskonzepte aufgestellt wurden, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren, vertreibenden Banken bzw. Drittvermittler aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntniserlangung zum 31.12.2011 zu verjähren drohen.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt insofern, dass sich betroffene Anleger kurzfristig hinsichtlich der Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen beraten lassen sollten.

Hierzu ermöglicht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Ansprüche gegen die Verantwortlichen.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Oftmals ist festzustellen, dass eine Beratung schon nicht objektgerecht war, wenn nämlich die einer Unternehmensbeteiligung spezifischen Risiken einem Anleger nicht erklärt werden oder wenn Bankberater über offenlegungspflichtige Provisionen die Anleger nicht aufklären. Gerade bei Engagements, welche in die finanzielle Schieflage geraten sind, fühlen sich Kunden schlecht beraten, sich diese dann die Frage stellen müssen, inwieweit Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können“.



Für betroffene Anleger, welche ihre Beteiligungen vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben, ist grundsätzlich auch wichtig zu wissen, dass Schadensersatzansprüche aus diesen Beteiligungen kenntnisunabhängig absolut zum 31.12.2011 verjähren werden.

Auch hierzu kann Ihnen der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org jederzeit weitere Informationen zuteil lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



drucken  als PDF  Rechtschutzdeckung besteht auch bei nur angekündigter Kündigung. Ein Hinweis von  Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Kündigung eines Gewerbemietvertrages durch den Mieter wegen Lärmbelästigung und sonstiger Vorenthaltung des Gebrauchs
Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 22.09.2011 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 485458
Anzahl Zeichen: 2855

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.09.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 432 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MS „List“ GmbH & Co. KG schlittert in Insolvenz "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfondsbeteiligungen - Vorsicht vor drohender Verjährung zum 31.12.2012 ...
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege

Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für

FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü


Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.


Dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen eines Sozialplans einen Höchstbetrag für die Abfindung vorsehen? ...
Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarb

Rechtschutzdeckung besteht auch bei nur angekündigter Kündigung. Ein Hinweis von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte ...
Wie der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.11.2008, Az. IV ZR 305/07) entschieden hat, ist die Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung nur gedroht hat. Bietet der Arbeitgeber zum Beispi

Razzia bei Fondsinitiator BAC Berlin Atlantic Capital - Doch alles Betrug? ...
Die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertritt zahlreiche Anleger, die sich auf Anraten verschiedener Banken und Finanzberater an den geschlossenen Fonds der Initiatorin Berlin Atlantic Capital (BAC), die in US-Lebensversicherungen investiert


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z