Baugeld Tipp der Woche: Wohnungsinserat - Erfolgreiche Mietersuche im Netz
von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
Gute Inserate im Internet beginnen mit einer gelungenen Überschrift. Und hier gibt es zwei Wege: werblich oder informativ. Also beispielsweise werblich: „C H A R M A N T E Loft-Wohnung im Kölner Süden“. Im informativen Stil kann der Vermieter wieder unterschiedliche Wege wählen, beispielsweise „Köln-Sülz, 2,5 Raum, 75 qm“ als Überschrift oder auch „2,5-Raum-Appartment in Sülz“. Ein Adjektiv angehängt – und schon ist es wieder etwas werblicher, beispielsweise „Helles 2,5-Raum-Appartment in Sülz“.
Letztendlich gibt es kein Richtig oder Falsch: Die Abgrenzung zu anderen Inseraten ist wichtig. „Der Vermieter sollte sich allerdings davor hüten, den Suchenden auf eine falsche Fährte zu führen“, rät Marcus Rex, Vorstand des Baugeldvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. Wenn dann die als „hell“ angepriesene Wohnung mit sehr düsteren Bildern inseriert ist, ist das ein schnell zu durchschauender Widerspruch. Überhaupt ist es heute Standard, sein Internetinserat aussagekräftig zu bebildern. Und in Zeiten, wo selbst jedes Handy eine halbwegs vernünftige Kamera bietet, sind unscharfe, unterbelichtete und verwackelte Bilder nicht mehr zu entschuldigen. Empfehlenswert ist darüber hinaus ein aussagekräftiges Exposé mit allen relevanten Daten - also vor allem auch Angaben zu Nebenkosten - und ein Grundriss der Wohnung.
Wohnung inserieren in ausgewählten Portalen
Es gibt unzählige Inseratportale im Internet. „Auf die Mischung kommt es an“, beschreibt Rex. „Eine gute Auswahl ist zum Beispiel ein Inserat in einem großen überregionalen Portal und bei einer lokal erfolgreichen Website.“ Ein Indiz dafür, ob sich das Inserat lohnt, sind die Inserate selbst. Hier kommt es nicht nur auf die Anzahl an, sondern auch auf die Präsentation – und darauf, ob offensichtlich betrügerische Angebote schnell wieder aus dem Portal verschwinden. Interessant ist auch die Analyse, wie groß der Anteil privater Vermieter ist: Manche Portale haben ihren Schwerpunkt sehr stark auf Maklerangebote gesetzt.
Baugeld Spezialisten-Tipp
„Neben dem Inserat im Internet sollte der Vermieter auch immer noch andere Wege erwägen“, beschreibt Rex. „Entscheidend ist, wo die Zielgruppe nachschaut.“ So ist es auffällig, dass in manchen Stadtteilen – bei geringen Inseratkosten – die kostenlosen eingeworfenen Wochenblätter bei der Wohnungssuche bevorzugt werden, in anderen die lokale Tageszeitung. Studenten haben zum Beispiel eigene Inseratportale, mit ganz eigenen Angeboten wie etwa www.wg-gesucht.de – oder auch das schwarze Brett an der Uni als Infoquelle. In wiederum anderen Märkten ist die Vermietung über einen Makler inklusive Courtage üblich. „Es macht dann keinen Sinn, zusätzlich viel Geld für Internetinserate auszugeben, wenn damit die Zielgruppe gar nicht erreicht wird“, so Rex.
Neuigkeiten zur Schuldenkrise: Die sogenannte Troika aus Internationalem Währungsfonds, Europäischer Zentralbank und EU möchte wieder nach Griechenland zurückkehren. Damit kann sich das Land Hoffnung auf die Auszahlung weiterer Kredittranchen machen – und einer Pleite entgehen. Der Bund Future steigt im Trend kontinuierlich an, sodass im Umkehrschluss Baugeld billig bleibt.
Kurz erklärt: Was ist die Maklercourtage?
Wenn ein Makler mit der Suche nach Mietern beauftragt wird, dann will er dafür natürlich bezahlt werden. Diese Bezahlung ist die Maklercourtage. Bei privaten Wohnungsvermietungen ist diese Courtage auf bis zu zwei Monatsnettokaltmieten begrenzt. Je nach Marktlage kann es auch weniger sein. Hinzugerechnet werden muss die Mehrwertsteuer.
Die Einschaltung eines Maklers kann aus völlig unterschiedlichen Gründen erfolgen: So kann der Mietmarkt zum Beispiel sehr schwach sein und der Vermieter erhofft sich dadurch eine bessere Vermietungschance. Oder umgekehrt ist der Markt sehr stark – der Vermieter möchte aber nicht 30 Leute parallel durch die Wohnung führen. Hier ist die Absprache mit dem Makler wichtig. Je nach Marktlage ist es auch unterschiedlich, ob die Courtage komplett, teilweise oder gar nicht vom Vermieter getragen wird.
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Datum: 23.09.2011 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 23.09.2011
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