Das Persönlichkeitsrecht endet bei Stayalive.com nicht mit dem Tod

Das Persönlichkeitsrecht endet bei Stayalive.com nicht mit dem Tod

ID: 487140

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht endet mit dem Tod - das ist eine im deutschen Recht verankerte Tatsache. Durch die wachsende Internetnutzung, die gestiegene Bedeutung von sozialen Netzwerken und aktuell die kontrovers diskutierte Facebook Timeline erhält das Thema Datenschutz eine völlig neue Dimension.



Das Persönlichkeitsrecht endet bei Stayalive.com nicht mit dem TodDas Persönlichkeitsrecht endet bei Stayalive.com nicht mit dem Tod

(firmenpresse) - Kein Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Zum Hintergrund: Facebook Timeline speichert das ganze Leben - von der Geburt bis zum heutigen Tag. Verbundene Applikationen liefern Informationen zu, auch solche, die man selbst nicht aktiv eingestellt hat. Bekanntermaßen refinanziert Facebook seine Plattform mit Werbung - und nutzt alle Daten entsprechend zur Profilierung in der Werbewirtschaft. Die Timeline endet mit dem Tod, was dann damit passiert, ist unklar. Aktuell setzt Facebook im Todesfall das betroffene Nutzerprofil auf Aufforderung von Angehörigen in den "Gedenkzustand". Damit bleibt das Profil eines Verstorbenen unverändert sichtbar. Änderungen am Profil kann niemand - auch die nächsten Angehörigen nicht - mehr vornehmen, Nachrichten laufen ins Leere. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung endet bei Facebook mit dem Tod.

In der gelebten Realität der virtuellen Welten scheint es sinnvoll, sich prinzipiell über den Verbleib seiner Daten nach dem Tod Gedanken zu machen.
Daten müssen nicht unbeherrschbar sein
Stayalive sieht es als eine zentrale Aufgabe an, das informationelle Selbstbestimmungsrecht auch über den Tod hinaus zu garantieren.
Der Stayalive-Konto Inhaber bestimmt zu Lebzeiten, was und wie viel er für wen nach seinem Tod sichtbar machen möchte. Nach dem Tod erhält der Konto-Erbe vollen Zugriff auf das Konto - mit allen durch Stayalive angebotenen Nutzer-Rechten und den daraus resultierenden Handlungsumfängen.
Stayalive bietet die Möglichkeit, Facebook Wall-Inhalte über die von Facebook angebotene Exportfunktion einfach in den Stayalive Account zu übernehmen. Aber eben selektiv - und selbstbestimmt über den Tod hinaus. Einen entsprechenden Import von Facebook Timeline Daten in Stayalive Gedenkstätten prüfen wir aktuell.
Wie der Export von Facebook Daten funktioniert und welche Optionen Facebook im Todesfall vorsieht, finden Sie unter www.stayalive.com/social/.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Stayalive ist eine kostenpflichtige Online-Community für Lebende und Verstorbene, die als digitale Ergänzung zum Grab auf dem Friedhof dient. Besonderheit ist einerseits, dass analog zu Online-Communities die Verbindungen zwischen Lebenden und Verstorbenen bestehen bleiben. Andererseits kann der Nutzer die virtuelle Gedenkstätte mit einem tatsächlich bestehenden Friedhof verknüpfen. Aktuell sind bereits über 3.000 Friedhöfe in der Stayalive-Datenbank erfasst.
www.Stayalive.com, das Portal für die digitale Unsterblichkeit, wird von der Stayalive Portal GmbH & Co. KG mit Sitz in Taufkirchen bei München betrieben. Zu den Gesellschaftern zählt u.a. der FOCUS-Herausgeber Helmut Markwort.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stayalive.com oder unter presse(at)stayalive.com



PresseKontakt / Agentur:

Stayalive GmbH & Co. KG
Maximilian Grohmann
Ritter-Hilprand-Str. 1b
82024 Taufkirchen
presse(at)stayalive.com
+49 (0)89 622 993 83
http://www.stayalive.com



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.09.2011 - 11:40 Uhr
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