Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie
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Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie
Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.
Der DJV-Vorsitzende sagte, es sei überfällig, dass die Verlage ihre Honorarbedingungen endlich der aktuellen Rechtsprechung anpassten.
Eine ausführliche Beschreibung des Braunschweiger Urteils findet sich im DJV-Freienblog unter http://frei.djv-online.de.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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Datum: 27.09.2011 - 15:15 Uhr
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