Fallstricke beim Immobilienerwerb
Wissenswertes für die Käufer von Immobilien
Bei dem Kieler Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt Klaus Reese, Rechtsanwalt und Notar Cord Plesmann sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.
Immobilie vor Abschluss des Kaufvertrags prüfen
Bevor der Käufer eine Immobilie erwirbt, sollte er den tatsächlichen Zustand und Wert begutachten lassen. Um sicher zu sein, dass das Grundstück rechtlich nicht belastet ist, empfiehlt es sich, frühzeitig in das Grundbuch bzw. das Baulastenverzeichnis Einsicht zu nehmen. Dadurch erhält der Käufer Informationen zu Dauerwohnrechten, Wegerechten Dritter sowie Grundschulden, Hypotheken und sonstigen Belastungen des Grundstücks. Handelt es sich bei dem Kaufobjekt um eine Eigentumswohnung, informiert die Beschluss-Sammlung der Eigentümergemeinschaft über festgestellte Mängel und beschlossene Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten. Diese müssen von sämtlichen Eigentümern anteilig getragen werden.
Kaufvertrag notariell beurkunden lassen
Wird eine Immobilie veräußert, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Dabei sollten folgende Punkte im Vertragstext gründlich überprüft werden: die Angabe der Vertragsparteien, die Kaufpreishöhe, das Zahlungsdatum, die Eintragungen im Grundbuch und dem Baulastenverzeichnis sowie das Bestehen sonstiger Belastungen. Außerdem sollte im Vertragstext auf vorgesehene Haftungsausschlüsse geachtet werden. Häufig sehen die Vertragsentwürfe einen Gewährleistungsausschluss im Hinblick auf Sach- und Rechtsmängel vor. Wird ein solcher vereinbart und es stellen sich nachträglich Mängel heraus, kann sich der Käufer nur im Falle arglistigen Verschweigens durch den Verkäufer über den vertraglichen Ausschluss hinwegsetzen. Der Käufer muss dann das arglistige Vorgehen des Verkäufers beweisen, was aber oft sehr schwierig ist. Wird der Kaufpreis durch ein Darlehen finanziert, sollte die Darlehenszusage des Kreditinstituts vor der notariellen Beurkundung erfolgen.
Eigentumsübergang durch Grundbuch-Eintrag
Der Eigentumswechsel wird durch die Eintragung des Käufers im Grundbuch vollzogen. Diese muss jedoch erst beantragt werden. Der Notar kümmert sich um die vertragsrechtlichen Aspekte des Eigentumsübergangs: Er holt die Erklärungen über eventuelle Vorkaufsrechte und zur Lastenfreistellung der Immobilie ein, wenn auf dem betreffenden Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Über den Notar kann zudem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers veranlasst werden. Dies dient zum Schutz gegen spätere Verfügungen. Der Käufer sollte darauf achten, dass der Kaufpreis erst nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig wird.
Neue Immobilie umbauen
Möchte der Eigentümer die neu erworbene Immobilie baulich verändern, muss er einen Bauantrag stellen. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, sind folgende Aspekte entscheidend: die Lage des Grundstücks, die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. die Einfügung des Bauvorhabens in die nähere Umgebung sowie die Einhaltung nachbarschützender Belange wie z.B. gesetzlich vorgeschriebene Abstandsflächen. Soll die Immobilie vermietet werden, muss der Eigentümer für die Instandhaltung und die Modernisierung des Mietobjekts sorgen.
Darüber, was beim Kauf einer Immobilie weiterhin zu beachten ist, informieren die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und Notarkammer sowie die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf einer Veranstaltung unter dem Titel „Fallstricke bei Kauf und Verkauf des Eigenheims“.
Die Veranstaltung findet statt am 26.10.2011, von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Schleswig-Holstein-Saal, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de. Der Eintritt ist frei!
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Datum: 28.09.2011 - 10:36 Uhr
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Freigabedatum: 28.09.2011
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