?Hessen ist als Optionsland Nummer 1 in der Verantwortung, sich für die Option einzusetzen?
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"Hessen ist als Optionsland Nummer 1 in der Verantwortung, sich für die Option einzusetzen"
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner fordert die Bundesregierung auf, die Zahl der Optionskommunen, die im Zuge der Jobcenterreform zum 1. Januar 2012 von 67 auf 108 erhöht wurde, noch einmal um 32 weitere Kommunen zu erhöhen. In einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wies er in diesem Zusammenhang auf die besondere Rolle Hessens bei der Reform der Jobcenter im Jahre 2010 hin. "Hessen hat sich in der Reformdebatte mit Nachdruck für die Verankerung der Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen mit den Kommunen in gemeinsamen Einrichtungen und die Aufnahme des Optionsmodells im Grundgesetz eingesetzt", erklärte Grüttner heute in Wiesbaden "Gleichzeitig hat die Hessische Landesregierung die Öffnung des Optionsmodells für alle an der Option interessierten Kommunen gefordert."
Die im Sommer 2010 verabschiedete Verfassungsänderung sieht als Kompromiss vor, dass die gemeinsamen Einrichtungen den Regelfall, die alleinige Wahrnehmung aller SGB II-Aufgaben durch eine Optionskommune hingegen den Ausnahmefall darstellt. Außerdem wurde eine Erweiterung der Option auf höchstens 41 neue Optionskommunen ermöglicht. "An dem in der Verfassung verankerten Kompromiss soll nicht gerüttelt werden", stellte Sozialminister Grüttner klar. "Es muss jedoch möglich sein, das SGB II noch einmal zu ändern, damit alle 32 Kommunen, die ihre Eignung bis Ende 2010 ebenfalls nachgewiesen haben, auch noch zugelassen werden können."
Interesse seitens der Kommunen übersteigt Zahl der Zulassungen
Grüttner betonte, dass sich zwischenzeitlich gezeigt habe, dass bundesweit mehr Kommunen an der Option interessiert und hierfür auch geeignet seien, als im Zuge der Jobcenterreform zum 1. Januar 2012 neu zugelassen werden konnten. Dort war gesetzlich geregelt worden, dass die Zahl der Optionskommunen auf höchstens 25 Prozent aller Leistungsträger begrenzt wird. Die Länder hatten im Rahmen eines Zulassungsverfahrens die Eignung der Kommunen zu prüfen, die sich bis zum 31. Dezember 2010 für die alleinige Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II beworben hatten. Wegen der 25-Prozent-Grenze konnten nur 41 Bewerber zugelassen werden, 32 weitere Bewerber hatten ihre Eignung ebenfalls nachgewiesen, konnten aber wegen der Begrenzung des Kontingents nicht zum Zuge kommen. In Hessen hatte dies zur Folge, dass von 5 geeigneten nur 3 Bewerber vom Bundesarbeitsministerium zugelassen wurden.
"Wenn jetzt die 32 Bewerber ebenfalls noch eine Zulassung erhalten, bleibt es bei dem sogenannten verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahmeverhältnis. Der Anteil der Optionskommunen läge bei knapp einem Drittel, die Zahl der gemeinsamen Einrichtungen wäre damit immer noch doppelt so hoch", unterstrich Grüttner seine Forderung. "Hessen war seit jeher Vorreiter bei der Etablierung des Optionsmodells. Da ist es klar, dass wir uns als Land gegenüber dem Bund jetzt dafür einsetzen, die 25-Prozent-Grenze im SGB II aufzuheben, so dass alle Kommunen, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2010 eine Bewerbung als Optionskommune vorgelegt haben und deren Eignung von den Ländern in einem umfangreichen Verfahren festgestellt wurde, noch zugelassen werden können. Mit dieser Lösung wäre das Thema der Zulassung neuer Optionskommunen endgültig und in einer für alle Beteiligten akzeptablen Weise abgeschlossen."
Nachdem der Deutsche Landkreistag im Mai den Bund gebeten hatte, die Kontingentierung von 25 Prozent aufzuheben, hierauf aber bisher nicht reagiert wurde, sei es an der Zeit, deutlich zu machen, dass Hessen den Vorschlag des Landkreistages "ohne wenn und aber" unterstützt.
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Datum: 28.09.2011 - 12:00 Uhr
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