Lebensmittelkennzeichnung der EU bleibt fuer Verbraucher unzureichend
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Lebensmittelkennzeichnung der EU bleibt fuer Verbraucher unzureichend
Diese Verordnung ist nicht der grosse Wurf und die Freude von Bundesministerin Aigner ueber den Beschluss teilen wir nicht.
Fuer Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es nur bedingt mehr Transparenz und die neuen Regelungen treten zum Teil erst in fuenf Jahren in Kraft. Eine ueberschaubare Lebensmittel-Ampel wird nicht kommen. Ministerin Aigner wollte Klarheit und Wahrheit - die EU-Regelung wird diesem Ziel nicht ausreichend gerecht. Hier muss die Ministerin nacharbeiten.
Die Bezeichnung fuer Lebensmittelimitate wie zum Beispiel Analogkaese muss zwar in unmittelbarer Naehe des Produktnamens stehen, darf aber kleiner geschrieben werden. Auch die Bezeichnung "aus Fleischstuecken zusammengefuegt" fuer "Klebefleisch" ist fuer Verbraucherinnen und Verbraucher nicht viel verstaendlicher.
Die beschlossene Herkunftskennzeichnung fuer Fleisch ist noch nicht klar geregelt. Wir wollen, dass Ort von Aufzucht oder Mast angegeben werden muss, nur den Sitz des verarbeitenden Unternehmens zu nennen reicht nicht aus. Trans-Fettsaeuren wurden zunaechst gar nicht auf die Liste der anzugebenden Stoffe gesetzt, auch hier wird noch geprueft. Einzig die Verbesserungen bei der Kennzeichnung von Allergenen, koffeinhaltigen Lebensmitteln und des Einfrierdatums bringen einen Mehrwert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer gefordert, dass Angaben auf dem Etikett einfach, schnell vergleichbar, ueberschaubar und leicht verstaendlich sein muessen. Eine Ampelkennzeichnung haette dies gewaehrleistet. Damit haetten die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusster entscheiden koennen, was sie kaufen und essen wollen. Der gefundene Kompromiss auf EU-Ebene hilft dabei nur bedingt.
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Datum: 29.09.2011 - 17:00 Uhr
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