Neues Kindergeld ist gerecht und verfassungskonform
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Neues Kindergeld ist gerecht und verfassungskonform
Mit ihrer Aeusserung, der Kinderfreibetrag fuer Gutverdienerinnen und Gutverdiener sei aus verfassungsrechtlichen Gruenden unantastbar, offenbart Familienministerin Schroeders ihre Unkenntnis des Familienleistungsausgleichs. Sie weiss offensichtlich nicht, dass zwei Steuerfreibetraege existieren, einer fuer das saechliche Existenzminimum und einer fuer den Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsaufwand (BEA).
Richtig ist, dass das saechliche Existenzminimum eines Kindes nicht besteuert werden darf. Deshalb wird die SPD an diesem Freibetrag festhalten.
Ganz anders sieht das beim sogenannten BEA aus. Der war schon bei seiner Einfuehrung im Jahr 2002 sehr umstritten. Damals war der BEA aber noch begruendbar, weil es an oeffentlicher Kinderbetreuung fehlte und Kinderbetreuungskosten nicht separat steuerlich geltend gemacht werden konnten. Seitdem haben sich diese Rahmenbedingungen aber grundlegend geaendert. Auch das scheint die Ministerin zu ignorieren.
- Bund, Laender und Gemeinden haben gemeinsam das Angebot an Infrastruktur fuer Kinder deutlich ausgeweitet. Zigtausende von Kita- und Ganztagsschulplaetzen sind entstanden. Diesen Ausbau wollen wir weiter forcieren.
- Zudem sind seit 2005 tatsaechlich angefallene Kinderbetreuungskosten konkret steuerlich absetzbar, jetzt geregelt im neu geschaffenen Paragrafen 9c Einkommenssteuergesetz. Doch eine solche steuerliche Doppelfoerderung der Betreuungskosten, einmal pauschal ueber den BEA und ein weiteres Mal mit einem separaten Abzugsbetrag fuer die konkret angefallenen Kosten, ist nicht sachgemaess.
- Schliesslich gehen immer mehr Bundeslaender dazu ueber, mindestens ein Jahr Kita- und Kindergartenbesuch ganz kostenfrei zu stellen.
Angesichts dieser Entwicklung ist es geradezu zwingend, auch im Steuerrecht Anpassungen vorzunehmen und den BEA abzuschaffen.
Schliesslich krankt der bestehende BEA an einem massiven Gerechtigkeitsproblem. Denn von ihm profitieren nur Eltern mit hoeherem Einkommen. Das Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100.000 Euro wird am staerksten gefoerdert: So gut verdienende Eltern bekommen fuer ihr Kind rund 100 Euro mehr im Monat als die Mutter, die im Supermarkt an der Kasse sitzt, oder der Vater, der als KfZ-Mechaniker arbeitet. Bei zwei Kindern sind es schon 200 Euro, die Wohlhabende pro Monat mehr zur Verfuegung haben. Das ist absurd und ungerecht.
Wir wollen mit unserem neuen und gerechten Kindergeld den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Fuesse stellen. Mit der ungerechten steuerlichen Extra-Foerderung von Eltern mit hoeherem Einkommen machen wir Schluss. Kuenftig soll es fuer alle Familien grundsaetzlich ein Kindergeld in gleicher Hoehe geben. Die gegenwaertigen Hoehe des Kindergeldes wollen wir beibehalten, so dass die gebotene Freistellung des saechlichen Existenzminimums dabei fuer alle gewaehrleistet ist. Zusaetzlich wollen wir diejenigen besonders foerdern, die am meisten auf Foerderung angewiesen sind: Familien mit kleinen und mittlerem Einkommen. Sie sollen automatisch einen Zuschlag aufs Kindergeld von bis zu 140 Euro bekommen. Gemeinsam mit dem gesetzlichen Mindestlohn, den wir ebenfalls einfuehren wollen, verbessert sich so die Situation von Familien im unteren bis in den mittleren Einkommensbereich spuerbar.
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Datum: 30.09.2011 - 18:00 Uhr
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