Pressemeldung cadooz AG: Gutscheine sind steuerlich begünstigte Sachzuwendungen Steuervort

Pressemeldung cadooz AG: Gutscheine sind steuerlich begünstigte Sachzuwendungen Steuervorteil von cadooz Gutscheinen bestätigt

ID: 492548

Die Hamburger cadooz AG, erster Fullservice-Anbieter für Gutscheine, Sachprämien und Incentives, kann nach Beauftragung einer renommierten Beratungsgesellschaft als einziger Dienstleister der Branche die grundsätzlich steuerliche Begünstigung der derzeit von cadooz angebotenen Gutscheine als Sachzuwendungen bestätigen



(firmenpresse) - Hamburg, 4. Oktober 2011. Die Hamburger cadooz AG, erster Fullservice-Anbieter für Gutscheine, Sachprämien und Incentives, kann nach Beauftragung einer renommierten Beratungsgesellschaft als einziger Dienstleister der Branche die grundsätzlich steuerliche Begünstigung der derzeit von cadooz angebotenen Gutscheine als Sachzuwendungen bestätigen. Sämtliche cadooz Gutscheine, die danach Sachzuwendungen sind, können bis zu der monatlichen Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 44 Euro steuerfrei bleiben. Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter wichtig: Es fallen bei Vorliegen der Voraussetzungen weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge an, da es sich um steuerlich begünstigte Sachzuwendungen handelt.



„Die Ergebnisse des Gutachtens ermöglichen uns, unseren Kunden steuerliche Sicherheit bei der Ausgabe von cadooz-Gutscheinen zu verschaffen“, so Florian Welsch, Vorstand der cadooz AG. „ Anhand des Gutachtens sind wir der einzige Anbieter, der die steuerlichen Vergünstigungen seiner Gutscheine und Prämien auf diese Art belegen kann.“ Für eine nähere Prüfung der für die Steuerfreiheit wichtigen Voraussetzungen und die notwendige abschließende Einzelfall-Prüfung können Unternehmen Hintergrundinformationen von cadooz anfordern bzw. bei dem Beratungsunternehmen eine individuelle Beratung beauftragen; nach Vereinbarung mit dem Beratungsunternehmen kann auch das Gutachten zur Verfügung gestellt werden.



Damit wird die Attraktivität von Gutscheinen zur Mitarbeitermotivation einmal mehr bestätigt. Denn: „Von einer normalen Gehaltserhöhung bleibt Arbeitnehmern netto meist wenig übrig. Setzen Unternehmen aber auf steuerfreie Extras, können sie Mitarbeiter mit Zuwendungen belohnen, die bis zur Freigrenze von 44 Euro unbesteuert bleiben“, so Welsch weiter. Ein Beispiel: Wer von seinem Chef jeden Monat einen Gutschein im Gegenwert von 44 Euro erhält, ob nun für eine Tankstelle oder eine Buchhandlung, braucht dann weder Steuern noch Sozialabgaben zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn er sich im gesamten Warensortiment bedienen darf und der Eurobetrag auf dem Gutschein aufgedruckt ist.





Gutscheine von cadooz werden bereits von über 3.000 Geschäftskunden zur Mitarbeitermotivation, im Ideenmanagement oder als zusätzliche Gratifikationen eingesetzt. Als steuerfreie Sachzuwendungen eignen sich alle cadooz-Gutscheinprodukte bis zur Freigrenze von 44 Euro: von den MovieChoice Kinogutscheinen und den DriversChoice Tankgutscheinen, über die BestChoice und DirectChoice EinkaufsGutscheine, bis hin zu den ExperienceChoice Erlebnisgutscheinen.

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Über cadooz

Die cadooz Holding GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Unter ihrem Dach werden die cadooz AG, die cadooz rewards GmbH, cadooz Research, die cadooz Austria GmbH und die yamando GmbH zusammengefasst. Geschäftsführer der cadooz Holding GmbH ist Florian Welsch. Über 80 Mitarbeiter arbeiten für die Tochterunternehmen von cadooz an den Standorten Hamburg, München und Wien. Das Unternehmen ist mit der Gutscheinexpertise der cadooz AG und cadooz Austria, der Sachprämienkompetenz der cadooz rewards sowie dem Erlebnisangebot der yamando GmbH der erste Full-Service-Anbieter für Gutscheine, Sachprämien und Incentives in Deutschland. Der Bereich cadooz Research bietet eine direkte Erfolgsmessung und Zufriedenheitskontrolle von Marketingaktionen nach der Online-Einlösung der Gutscheine an. Weitere Informationen unter: www.cadooz.de



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Datum: 04.10.2011 - 15:24 Uhr
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