Betrug am Brandschutzmarkt/DIN 4102 - B2 Brandklassifizierung
ID: 49256
Offensichtlich halten viele Unternehmen aus der EU die EU-Bürger einfach nur für unwissend - oder etwa dumm!. Es wird mit vorgeblichen Brandschutzklassifizierungen in der Werbung gearbeitet - der unwissende Bürger fällt darauf herein!
Der Hinweis ist sogar richtig!!!!
Mit diesem Hinweis auf dem Produkt wird aber leider der unwissende Bürger absichtlich getäuscht, hier wird wissentlich vom Lieferanten der Anschein erweckt, dass es sich um ein brandsicheres Produkt handelt, es ist ja zertifiziert!!!!!. Der Lieferant kennt sehr wohl die Tatsache, dass sein Produkt eben nicht brandschutztechnisch sicher ist, das steht nämlich in seinem Zertifizierungsprüfzeugnis, dass er zwingend haben muss, wenn er diese Kennzeichnung auf seinen Produkten anbringt, dort steht "B2-Einstufung - NORMALENTLAMMBAR". Den Zusatz aus der Brandklassifizierung lassen solche Lieferanten also wissentlich weg und täuschen somit die Käufer ihrer Produkte.
Viele Bürger haben schon von der DIN 4102 gehört und wissen diese zuzuordnen, als DIN-Vorschrift für den Brandschutz.
Soweit ist das auch richtig.
Unternehmen, die solche Wege beschreiten bewegen sich auf schlüpfrigem Boden, denn, zertifiziert nach DIN 4102 in der Brandklasse B2 heißt nun einmal ausdrücklich:
"NORMALENTFLAMMBAR".
Solcherart ausgezeichnete Produkte haben wir in allen am deutschen Markt tätigen Baumärkte gefunden. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Baumärkte eventuell nicht wissen, welche Bedeutung welche Brandklassifizierung hat, aber wenn diese Artikel in dieser Form als brandklassifizierte Produkte ausgezeichnet sind, müssen die Baumärkte auch darauf hinweisen, welche Bedeutung die Brandklassen haben, wenn der Lieferant das nicht auf seinem Produkt tut, da die Baumärkte als Erfüllungsgehilfen der Hersteller/Lieferanten ansonsten diesen Betrug am Kunden mitmachen..
Speziell aufgefallen ist uns dieses Problem im Bereich Montageschaum in Kartuschen, Trittschalldämmungen in Schaumausführung/Laminat, Trittschalldämmung Wellpappeausführung/Laminat, Polystyrol
Die Gefahr, die von solchen Produktauszeichnungen ausgeht, liegt darin, dass der Bürger meint, ein brandschutztechnisch geschütztes Produkt zu kaufen, was nicht der Fall ist.
Hier ist die Politik schnellstens zur Abhilfe aufgerufen. Die Etikettierung von Produkten hat zweifelsfrei und unmißverständlich zu erfolgen.
Stellen sie sich das gefährliche Szenario vor, ein Häuslebesitzer setzt in seinem Haus Montageschaum ein (B2 zertifiziert nach DIN 4102), verlegt sein Laminat auf Trittschalldämmung Schaumbasis o. Wellpappenbasis (B2-zertifiziert nach DIN 4102) und meint auf der sicheren Seite gehandelt zu haben.
Es kommt zum Brand. Das heißt, dass bei einer Hitze von 260 °C der eingesetzte Montageschaum durch Polyolverflüssigung zerfällt, genauso die Trittschalldämmung auf Schaumbasis. Bei der Polyolverflüssigung werden wie wir alle seit Düsseldorf/Flughafenbrand wissen, äußerst giftige Gase freigesetzt. Kein Lebewesen käme aus einem solchen Haus lebend heraus.
Was sagt die Politik dazu, die kennt die Brandklassifizierung in ihrer wahren Bedeutung auch nicht, oder????
Hier ein Hinweis zur Bedeutung der BRandklassifizierungen nach DIN 4102
A - Unbrennbar
B1 - Schwerentflammbar
B2 - NORMALENTFLAMMBAR
B3 - Leicht entflammbar
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Datum: 19.05.2008 - 14:01 Uhr
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Freigabedatum: 19.05.2008
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